Generalstaatsanwalt in Litauen ermittelt wegen Folter gegen Belarus

Symbolbild: Folter
Symbolbild: Folter

Die Staatsanwaltschaft in Litauen hat ein Ermittlungsverfahren gegen belarussische Regierungsbeamte wegen mutmaßlicher Folter von  pro-demokratischen Aktivisten eingeleitet. „Wir alle haben unabhängig von unserer Staatsangehörigkeit gleichermaßen ein Recht auf Leben und Würde“, erklärte Generalstaatsanwalt Evaldas Pasilis am Mittwoch. Gegen wen ermittelt wird, sagte er nicht.

Pasilis begründete die Zuständigkeit der litauischen Justiz mit der universellen Gerichtsbarkeit, die eine Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall auf der Welt erlaube. Zuvor hatte der belarussische Staatsbürger Maksim Charoschin sich an die Staatsanwaltschaft in Litauen gewandt und angegeben, im Gewahrsam belarussischer Behörden gefoltert worden zu sein. 

Die im Exil lebende belarussische Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja begrüßte die Untersuchung und forderte weitere europäische Länder auf, sich anzuschließen. „Wir fordern alle anderen Länder auf (…) Ermittlungen zu den Verbrechen des Regimes gegen die Menschlichkeit einzuleiten“, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP in einem Telefoninterview. Kein Fall solle vergessen werden. 

Seit der von massiven Betrugsvorwürfen überschatteten Präsidentschaftswahl am 9. August gibt es in Belarus Demonstrationen. Auf dem Höhepunkt der Massenproteste gegen den 66-jährigen Staatschef Alexander Lukaschenko waren in Minsk jeden Sonntag mehr als 100.000 Menschen auf die Straße gegangen. Litauen gewährte Tichanowskaja, Charoschin und hunderten weiteren belarussischen Staatsbürgern Asyl. 

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