Der Mietspiegel als „Fieberthermometer auf angespannten Wohnungsmärkten“: Das Kabinett hat am Mittwoch eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Ziel sei es, Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel festzulegen und mehr Rechtssicherheit für beide Seiten herzustellen, erklärten die Ministerien für Verbraucherschutz sowie Bau. So soll etwa die Frist für die Anpassung von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Qualifizierte Mietspiegel müssen zudem nach spätestens fünf Jahren neu erstellt werden.
Mieter und Vermieter können nach den Plänen außerdem dazu verpflichtet werden, zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Auskunft über ihr Mietverhältnis und ihre Wohnung zu erteilen. So sollen insgesamt die Kosten gesenkt werden. Das Kabinett beschloss ein Mietspiegelreformgesetz, das noch vom Bundestag beraten wird, sowie eine Mietspiegelverordnung, der der Bundesrat zustimmen muss.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Reformen und forderte zudem, dass alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern „verpflichtet werden, einen Mietspiegel zu erstellen“. Zudem müssten Gemeinden bei der Erstellung von Mietspiegeln finanziell unterstützt werden.