Kirchenvertreter beklagen mangelnden Fortschritt bei Rüstungskontrolle

Schweres Geschütz - Bild: Mehaniq via Twenty20
Schweres Geschütz - Bild: Mehaniq via Twenty20

Vertreter der beiden christlichen Kirchen haben der Bundesregierung vorgeworfen, trotz anderslautender Versprechen bislang zu keiner restriktiven Rüstungsexportkontrolle gefunden zu haben. „Was wir derzeit beobachten, lässt ernsthafte Zweifel am politischen Willen der Bundesregierung aufkommen, eine verantwortliche restriktive Rüstungsexportpolitik zu verfolgen“, sagte der katholische Ko-Vorsitzende der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE), Karl Jüsten, bei der Vorstellung des diesjährigen Rüstungsexportberichts seiner Organisation am Donnerstag in Berlin. 

Jüsten sprach von einer „wachsenden Kluft zwischen restriktiver Rhetorik und einer alles andere als restriktiven Praxis“. Dem Bericht zufolge haben die Rüstungsexporte 2019 mit einem Wert von 8,02 Milliarden Euro einen neuen Rekordwert erreicht. Besonders problematisch sei der hohe Anteil von Rüstungsexporten in Drittstaaten. Im Vergleich zu 2018 seien die entsprechenden Genehmigungen 2019 um nahezu eine Milliarde Euro auf 3,53 Milliarden Euro gestiegen. 

Der Anstieg unterstreiche „einmal mehr, dass der Export an Drittstaaten zur Regel geworden ist“, sagte die Vorsitzende der GKKE-Fachgruppe Rüstungsexporte, Simone Wisotzki, bei der Vorstellung des Jahresberichts. Die Kommission fordere die Bundesregierung auf, ausnahmslos keine Kriegswaffen mehr an Drittstaaten zu liefern – es sei denn, sie könne in wenigen Einzelfällen tatsächlich eine plausible außen- und sicherheitspolitische Begründung geben. 

Die Kommission erneuerte ihre Forderung nach einem Rüstungsexportkontrollgesetz, das eine transparente und belastbare Grundlage für eine restriktive Rüstungsexportpolitik schafft. Auch die Entwicklungen auf der europäischen Ebene müssten beobachtet werden, sagte der GKKE-Ko-Vorsitzende Martin Dutzmann von der evangelischen Kirche. 

So könnten im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität „Ertüchtigungsmaßnahmen“ von Polizei- und Sicherheitskräften in Drittstaaten finanziert werden. Dabei müsse vor allem die Gefahr ausgeschlossen werden, dass von der EU gelieferte Rüstungsgüter gegen die lokale Bevölkerung im Empfängerstaat eingesetzt werden.

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