Letztes Urteil in Staufener Missbrauchsfall rechtskräftig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im Missbrauchsfall von Staufen ist das letzte Urteil gegen einen der Haupttäter rechtskräftig geworden. Dies erklärte das Landgericht Freiburg am Mittwoch „nach Ablauf der Rechtsmittelfrist“ im Fall des 35-jährigen Spaniers. In seinem Fall hatte das Gericht vor gut zwei Wochen in einem Revisionsverfahren zuletzt entschieden.

2018 war der Mann wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Diese Strafe wurde bereits früher rechtskräftig und besteht weiter. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft entschied der Bundesgerichtshof bei einer Überprüfung des ersten Urteils jedoch, dass das Landgericht in der Frage der Sicherungsverwahrung nach der Haft neu entscheiden muss.

Daher befasste sich zuletzt eine andere Kammer des Gerichts erneut damit, allerdings ohne den Fall ansonsten noch einmal aufzurollen. Am 24. November ordnete die Kammer die Sicherungsverwahrung an. Zur Begründung hieß es, der Mann sei zum derzeitigen Zeitpunkt als gefährlich für die Allgemeinheit einzuschätzen.

Der Staufener Missbrauchsfall hatte 2018 bundesweit für Entsetzen gesorgt. Ein Junge war von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten über Jahre im Netz zum Missbrauch angeboten worden. Insgesamt sieben Männer sowie die Mutter des Jungen wurden zu teils langen Gefängnisstrafen verurteilt.

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