Österreichs Verfassungsgericht hat das pauschale Verbot von Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Der Straftatbestand „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, erklärte Gerichtspräsident Christoph Grabenwarter am Freitag. Dieses umfasse „das Recht auf die Gestaltung des Lebens ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben“. Die österreichische Regierung hat nun bis zum 1. Januar 2022 Zeit, die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln.
Mehrere Betroffene hatten gegen das Gesetz geklagt, darunter zwei Schwerkranke. Derzeit kann Sterbehilfe in Österreich mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Die schwarz-grüne Regierung Österreichs hatte sich zuvor gegen eine Abschaffung des Verbots ausgesprochen. Sie fürchtet im Falle der Legalisierung einen Missbrauch der Sterbehilfe. Das Gericht forderte in seiner Entscheidung, gesetzlich zu garantieren, dass eine Entscheidung zur Sterbehilfe „frei und ohne Beeinflussung“ getroffen werden kann.
In anderen europäischen Ländern wie Belgien, Luxemburg und den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe durch den Arzt unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Traditionell katholische Staaten, zu denen neben Österreich auch Irland und Polen zählen, hielten aber bisher an dem Verbot fest. In Deutschland kippten die Bundesverfassungsrichter Ende Februar das Verbot sogenannter geschäftsmäßiger Sterbehilfe, weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu sehr einschränke.