Saarland beschließt Alkoholverbot an belebten Plätzen an Heiligabend und Silvester

Gemeinsam Alkohol trinken - Bild: stefiakti via Twenty20
Gemeinsam Alkohol trinken - Bild: stefiakti via Twenty20

Das Saarland hat angesichts der Corona-Pandemie ein Alkoholverbot an belebten Plätzen und Straßen an Heiligabend und über Silvester beschlossen. Die geltenden Kontaktbeschränkungen sollen zwischen dem 23. und dem 27. Dezember gelockert werden, wie die saarländische Staatskanzlei am Dienstag nach einer Sitzung des Ministerrats mitteilte.

Die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werde dahingehend angepasst. Sie trete am 14. Dezember in Kraft und bleibe bis zum 27. Dezember bestehen. Demnach dürfen sich vom 23. bis einschließlich 27. Dezember neben dem eigenen Hausstand maximal zehn Menschen aus drei weiteren Haushalten oder dem familiären Bezugskreis treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht dazu gezählt. Ortspolizeibehörden dürfen das Zünden von Feuerwerk an belebten Plätzen und Straßen verbieten.

Bestandteil der neuen Verordnung ist nach Angaben des saarländischen Gesundheitsministeriums ein Vorratsbeschluss. Damit könne die Verordnung bei unverändertem Infektionsgeschehen vom 28. Dezember bis zum 10. Januar 2021 ohne einen neuen Ministerratsbeschluss verlängert werden. 

„Mein Ministerium wird die Infektionslage weiterhin stetig beobachten und die saarländische Landesregierung informieren, sofern sich das Infektionsgeschehen ändert und eine Anpassung der Verordnung notwendig ist“, erklärte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU). Der Schutz der Bevölkerung stehe an erster Stelle.

„Wir haben es zwar geschafft, das exponentielle Wachstum zu stoppen, leider haben die bisherigen Maßnahmen aber nicht zu einem spürbaren Rückgang des Infektionsgeschehen geführt“, erklärte Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). 

Einerseits müsse sichergestellt werden, dass niemand über Weihnachten vereinsame, andererseits dürften die Tage zwischen den Jahren nicht zum Infektionsbeschleuniger werden. Jeder einzelne Bürger habe es in der Hand, durch freiwilligen Verzicht dafür zu sorgen, dass die Risiken überschaubar blieben, erklärte Hans.

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