Trump begründet Veto zu Verteidigungshaushalt: Entwurf im Widerspruch zu Truppenabzugsplänen für Deutschland

US-Militär
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Der scheidende US-Präsident Donald Trump hat sein Veto gegen den vom Kongress verabschiedeten Verteidigungshaushalt eingelegt. Der Gesetzestext enthalte keine „Maßnahmen, die für die nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung“ seien, erklärte Trump am Mittwoch. Sein Veto begründete er konkret unter anderem damit, dass der Text seinen Plänen für den Truppenabzug aus Deutschland wie auch aus Afghanistan und Südkorea entgegenstehe.  

In dem Haushaltstext heißt es, die US-Truppenstärke in Deutschland dürfe erst 120 Tage nach Vorlage eines umfassenden Berichts zu den Auswirkungen eines solchen Abzugs auf unter 34.500 Soldaten gesenkt werden. Da Trumps Amtszeit am 20. Januar endet, könnte ein Truppenabzug bis dahin nicht vollzogen werden. 

Das US-Verteidigungsministerium hatte Ende Juli angekündigt, knapp 12.000 Soldaten aus Deutschland abzuziehen und die Truppenstärke damit von zu diesem Zeitpunkt rund 36.000 auf 24.000 zu senken. 

Der Entwurf für den Verteidigungshaushalt widerspreche seinen Bemühungen, Truppen aus Afghanistan, Deutschland und Südkorea“ „nach Hause zu holen“, erklärte Trump nun.

Ein weiterer Kritikpunkt des Präsidenten ist, dass der Gesetzestext die Umbenennung von Militärstützpunkten vorsieht, die nach Generälen der Südstaaten-Konföderation des 19. Jahrhunderts benannt sind. Die Südstaaten hatten im Bürgerkrieg (1861-65) vergeblich für die Beibehaltung der Sklaverei gekämpft.   

Trump kritisierte den Haushaltsentwurf auch deshalb, weil darin seine Forderung nach einer Regelung zum Schutz von Onlinenetzwerken vor der Haftung von auf ihren Seiten veröffentlichten Inhalten nicht enthalten ist. Dieses Thema hat allerdings nichts mit dem Verteidigungsressort zu tun.

Der Budgetentwurf widerspreche den Bemühungen der Regierung, „Amerika in der nationalen Sicherheit und in der Außenpolitik an erste Stelle zu setzen“, lautete Trumps Generalvorwurf. Die darin vorgesehenen Maßnahmen seien ein „Geschenk“ für China und Russland, beklagte er.

Das Veto des Präsidenten könnte mit Zweidrittelmehrheiten in beiden Kongresskammern überstimmt werden. Zwar waren bei den Abstimmungen im Senat und Repräsentantenhaus über den Verteidigungshaushalt solche Mehrheiten zustande gekommen. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass bei einem Votum zur Überstimmung des Trump-Vetos wieder solche Mehrheiten zusammenkämen.

Auf Kollisionskurs mit dem Kongress war Trump bereits am Dienstag gegangen – indem er die Abzeichnung des neuen gigantischen Hilfspakets gegen die Corona-Krise ablehnte. Er nannte das Maßnahmenbündel im Volumen von rund 900 Milliarden Dollar (740 Milliarden Euro) eine „Schande“ und verlangte Nachbesserungen. Das Gesetzesvorhaben war nach monatelangen zähen Verhandlungen zwischen Parlamentariern von Trumps Republikanern und der oppositionellen Demokraten zustande gekommen.

Trump fordert deutlich höhere Unterstützungszahlungen an US-Bürger. Die am Montag mit überwältigender Mehrheit von beiden Kongresskammern verabschiedete Gesetzesvorlage sieht Schecks von 600 Dollar für besonders hart von der Corona-Krise betroffene Menschen vor. Der Präsident nannte diese Summe „lächerlich“. Er verlangte Zahlungen von 2000 Dollar beziehungsweise von 4000 Dollar für Ehepaare.

Die im Repräsentantenhaus dominierenden Demokraten wollen nun eine Vorlage einbringen, durch welche die Hilfssumme für einen Teil der geplanten Empfänger auf 2000 Dollar angehoben werden soll. Das entspricht einer ursprünglichen Forderung der Partei, die in den Verhandlungen mit den Republikanern eingedampft worden war.

Gegen das Corona-Hilfspaket hat Trump sein Veto aber noch nicht eingelegt. Sollte er seine Drohung wahr machen und dies tun, wäre es wahrscheinlich, dass er mit Zweidrittelmehrheiten überstimmt wird, da in beiden Kammern breiter Konsens über die Maßnahmen herrscht. Trump könnte dann allerdings als letztes Mittel seine Unterschrift bis zum Ende seiner Amtszeit einfach unterlassen. Sein Nachfolger Joe Biden würde in diesem Fall aber das Hilfsprogramm mit Sicherheit abzeichnen.

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