Ulmer Urteil in Prozess um Fackelwurf auf Roma-Lager ist rechtskräftig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Urteil gegen fünf junge Männer, die im Mai 2019 ein Roma-Lager im baden-württembergischen Dellmensingen angriffen, ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Ulm am Donnerstag mitteilte, nahm die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen das Urteil vom 23. September zurück. Darin waren die Männer wegen eines Fackelwurfs auf einen Wohnwagen jeweils wegen Nötigung in 45 Fällen zu Bewährungsstrafen zwischen zehn und 16 Monaten verurteilt worden.

Angeklagt waren die jungen Männer – zur Tatzeit zwischen 17 und 20 Jahre alt – aber nicht nur wegen Brandstiftung, sondern auch wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart legte gegen das Ulmer Urteil zunächst Revision ein. Nach einer „Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe“ nahm sie diese nun zurück.

Im Mai 2019 sollen die Männer „aus fremdenfeindlichem, rassistischen und antiziganistischen Motiven“ eine brennende Wachsfackel auf einen Wohnwagen geworfen haben, in dem eine Frau und ein Kind schliefen. Die Fackel verfehlte den Wagen laut Gericht nur per Zufall.

Auf dem Wiesengrundstück sollen sich zu diesem Zeitpunkt insgesamt 46 Roma befunden haben. Im Verfahren legten die Angeklagten ein Geständnis ab und räumten fremdenfeindliche Motive für ihre Tat ein.

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