Urteil gegen Kölner Rizin-Bombenbauer ist rechtskräftig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Urteil gegen den Rizin-Bombenbauer aus Köln ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten Sief Allah H. bereits am 24. November als unbegründet, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Donnerstag mitteilte. Das OLG hatte ihn im März zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Gemeinsam mit seiner Ehefrau soll er eine hochgefährliche Biowaffe für einen islamistischen Anschlag hergestellt haben.

Der damals 30-jährige Tunesier und seine 43 Jahre alte deutsche Ehefrau stellten laut Anklage eine biologische Waffe aus dem Pflanzengift Rizin her und planten einen Anschlag an einem belebten Ort in Deutschland. Das Paar hatte demnach rund 84 Milligramm Rizin aus Rizinussamen gewonnen. Im Fall von Yasmin H., die im Juni zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, steht die Revisionsentscheidung laut OLG noch aus.

Der Fall erregte bundesweit Aufsehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz war den mutmaßlichen Islamisten durch Hinweise auf die Spur gekommen, wonach sich ein Tunesier mit Wohnsitz in Köln um die Anschaffung hochgiftiger Substanzen bemühte.

H. wurde am 13. Juni 2018 festgenommen, später auch seine Ehefrau. Das Rizin war damals in der Wohnung des Paars in Köln-Chorweiler bei einem Großeinsatz des Bundeskriminalamts unter Beteiligung von Spezialisten des Robert-Koch-Instituts gefunden worden.

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