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Verwaltungsgericht weist Eilantrag gegen Demonstrationsverbot in Berlin an Silvester ab

Verwaltungsgericht weist Eilantrag gegen Demonstrationsverbot in Berlin an Silvester ab

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Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) hat das an Silvester und Neujahr geltende Versammlungsverbot für rechtens erklärt. Die dafür definierten Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes seien erfüllt, entschied das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch. Es wies den Eilantrag einer Antragstellerin zurück, die an Silvester eine Versammlung am Brandenburger Tor abhalten wollte. Endgültig entscheiden muss nun aber das Oberverwaltungsgericht, bei dem die Klägerin Beschwerde einlegte. (Az. VG 1 L 458/20)

Die Verordnung sei hinreichend begründet und formell rechtmäßig, zudem verhältnismäßig und angemessen, stellte das VG fest. Das Verbot diene dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. An Silvester und Neujahr existiere eine „besondere Gefährdungslage“, zumal am Brendenburger Tor. Dieser Ort ziehe erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel viele Menschen an.

Der Berliner Senat hatte wegen der Pandemie Demonstrationen zum Jahreswechsel verboten. Der Eilantrag war nicht von den sogenannten Querdenkern gestellt worden, die ursprünglich an Silvester demonstrieren wollten. Diese planten zunächst, auf den Mittwoch auszuweichen, die Polizei verbot jedoch auch diese Demonstration. Initiator Michael Ballweg rief daraufhin dazu auf, nicht in die Hauptstadt zu fahren. In Berlin sind am Mittwoch allerdings einige kleinere Versammlungen von Querdenker-Gegnern und anderen Gruppen geplant. 

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde noch am Mittwoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, wie eine Sprecherin bestätigte. Dieses wird nun zeitnah über das Demonstrationsverbot entscheiden. 

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