Arbeitsagentur erhält rund 3800 Hinweise auf Missbrauch von Kurzarbeit

Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg (über BA)
Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg (über BA)

Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind im Zuge der Corona-Krise bisher 3811 Hinweise auf Missbrauch bei der Kurzarbeit eingegangen. Diese kämen „zum Beispiel von Menschen, die sagen: Ich bin in Kurzarbeit, muss aber länger arbeiten. Oder das bei Kollegen beobachten“, sagte BA-Chef Detlef Scheele der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Donnerstag. Die Arbeitsagenturen haben demnach in der Corona-Krise bisher mehr als 22 Milliarden Euro an Kurzarbeitergeld ausgezahlt. 

Scheele sagte der Zeitung, nicht immer handle es sich bei den Hinweisen auch tatsächlich um Missbrauch. Lediglich 271 Fälle seien ans Hauptzollamt abgegeben worden und 37 an die Staatsanwaltschaft. 

In systematischen Stichproben von Schlussabrechnungen habe die Bundesagentur darüber hinaus deutlich mehr formale Fehler in den Anträgen auf Kurzarbeitergeld festgestellt als üblich, sagte Scheele weiter. In rund einem Drittel der Anträge sei zum Beispiel eine fehlende Unterschrift festgestellt worden, die für die ordnungsgemäße Schlussrechnung nun nachgeholt werden müsse. 

Bei rund einem Viertel der Fälle habe es Bearbeitungsfehler gegeben, die Auswirkungen auf die Höhe der Auszahlungen haben könnten – zum Beispiel wenn ein Feiertag als Arbeitstag abgerechnet wurde. „Das Thema Schlussabrechnung hat jetzt nichts mit Missbrauchsverdacht zu tun. Das ist normales Verwaltungshandeln.“ 

Er erklärte die Fehler damit, dass ein großer Teil der 11.500 Mitarbeiter, die in der Bearbeitung der Kurzarbeitergeldanträge eingesetzt wurden, noch ungeübt waren und auf unerfahrene Unternehmen gestoßen seien, die noch nie etwas mit Kurzarbeit zu tun hatten. „Die Leistungen wurden aber, das ist beim Kurzarbeitergeld so rechtlich vorgesehen, unter Vorbehalt gezahlt. Mit der Schlussabrechnung kann man das dann korrigieren.“ 

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