Bessere Masken, mehr Homeoffice und zwei Wochen Verlängerung – Wie der Bund den Lockdown fortsetzen will

Symbolbild: Bundestag
Symbolbild: Bundestag

Erst vor zwei Wochen hatten sich Bund und Länder auf eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt – nun geht es weiter: Mit einer Verlängerung der bestehenden Vorschriften um zwei Wochen und zusätzlichen Maßnahmen sollen die Infektionszahlen gedrückt werden. Eine Beschlussvorlage des Bundes, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, beschreibt das angestrebte Vorgehen ausführlich:

Lockdown-Verlängerung und „Öffnungsstrategie“

Praktisch alles, was jetzt und noch bis zum 31. Januar gilt, wird bis zum 14. Februar fortgeschrieben. Dazu gehört die Schließung von Restaurants, Cafés und Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs. Vom Theater über das Fitnessstudio bis hin zum Frisör bleiben zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Dienstleistungsbetriebe zu. Bis zur nächsten Bund-Länder-Runde, für die in dem Papier kein Datum genannt wird, sollen Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und die Staatskanzleichefinnen und -chefs „ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.

Profi-Masken in Geschäften und ÖPNV

Eine Maskenpflicht gilt für Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel schon lange – nun soll vorgeschrieben werden, dass dort die höherwertigen FFP2-Masken oder OP-Masken verwendet werden. Selbstgenähte Stoffmasken könnten dort also nicht mehr getragen werden.

In Bus und Bahn soll zudem das Fahrgastaufkommen „deutlich“ zurückgehen, um Abstandhalten zu ermöglichen. Helfen sollen dabei etwa eine „weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten“, aber auch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel, „wo möglich und nötig“.

Schulen und Kitas

Hier gibt es offenbar noch Streit, denn in dem Kanzleramtspapier ist dieser Punkt eingeklammert. Regelunterricht in den Schule würde es demnach bis Mitte Februar nicht geben. „Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden.“ Auch bei den Kitas sollen die jetzigen Regelungen beibehalten werden.

Die Fachministerinnen und -minister sollen der noch umstrittenen Passage zufolge vorbereiten, dass Kitas wieder öffnen und in Grundschulen im Wechselunterricht gelernt wird, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 sinkt. Höhere Klassen sollen aber auch dann im Distanzunterricht bleiben – wie lange, steht in der Vorlage nicht.

Arbeitsplatz

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen überall dort, wo es geht, Homeoffice ermöglichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gebeten, „das Angebot zu nutzen“. Ist die Präsenz im Betrieb unabdingbar, sollen den Mitarbeitenden medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden. Hier ist offenbar auch noch eine entsprechende Verpflichtung der Unternehmen im Gespräch.

Private Kontakte

Die Regel, dass Angehörige eines Haushalts nur jeweils eine Person aus einem anderen Haushalt treffen dürfen, bleibt bestehen. Zugleich wird appelliert, „die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein“ zu halten.

Die Bürger werden gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben“. Umstritten ist offenbar weiterhin, ob es in Gebieten mit hohen Infektionsraten Ausgangsbeschränkungen geben soll.

Alten- und Pflegeheime

Das Personal soll beim Kontakt mit Bewohnern immer FFP2-Masken tragen. Außerdem wird in dem Papier erneut die Bedeutung von Corona-Schnelltests betont, die bereits seit Mitte Dezember mehrmals pro Woche bei Bewohnerinnen und Bewohnern wie beim Personal eingesetzt werden sollen. Um dies tatsächlich sicherzustellen, sollen die Einrichtungen mehr Unterstützung bekommen, etwa durch die Bundeswehr.

Gottesdienste

Geistliche Feiern, beispielsweise in Kirchen, Synagogen und Moscheen, bleiben zulässig. Allerdings müssen Besucher den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten und auch an ihrem Platz eine medizinische Maske – also OP- oder FFP2-Maske – tragen. Gemeindegesang ist untersagt. 

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