Bundesrat fordert längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Bundesrat (über cozmo news)
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Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die bislang bis Ende Januar befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen nochmals zu verlängern. Eine entsprechende Entschließung, die auf einen Vorstoß Hessens zurückgeht, wurde am Montag einstimmig beschlossen.

Um zu verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen in die Insolvenz rutschen, weil sie noch auf die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen warten, müsse die Bundesregierung unverzüglich eine Verlängerung der insolvenzrechtlichen Sonderregel auf den Weg bringen, forderten die Länder. Es wäre sonst eine unbillige Härte, wenn Firmen zum 1. Februar 2021 einen Insolvenzantrag stellen müssten, obwohl sie eigentlich Anspruch auf staatliche Hilfeleistungen hätten.

Unterstützung für den Wunsch der Länder signalisierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Viele an sich lebensfähige Unternehmen sind durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not geraten und warten dringend auf staatliche Hilfen, die bislang noch nicht ausgezahlt wurden“, erklärte sie in Berlin. „Wir dürfen nicht riskieren, diese Unternehmen und ihre Arbeitsplätze zu verlieren.“

Gegen eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wenden sich bislang vor allem Politiker der CDU/CSU im Bund. „Die Union muss hier endlich zur Besinnung kommen und darf eine Verlängerung nicht länger blockieren“, forderte Lambrecht daher den Koalitionspartner auf.

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