Bundestag beschließt neues Gesetz zur Auskunft über Bestandsdaten

Kuppel des Reichstag/Bundestag
Kuppel des Reichstag/Bundestag

Der Bundestag hat am Donnerstag das neue Gesetz zur Auskunft über Bestandsdaten bei Telekommunikationsbetreibern beschlossen. Die Neuregelung legt fest, inwieweit die Behörden Kundendaten etwa von Internet-Anbietern bekommen können. Dabei geht es um Abfragen der Geheimdienste, aber auch Ermittlungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt. Die Neuregelung schafft auch die Voraussetzung dafür, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Hass und Kriminalität in Kraft treten und angewandt werden kann.

Die Behörden dürfen zum Beispiel abfragen, wer sich hinter einer IP-Adresse verbirgt. Das Bundeskriminalamt etwa darf der Neuregelung zufolge Nutzerdaten abfragen, „wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Bestimmungen zur Datenauskunft mehrfach beanstandet, zuletzt im Mai vergangenen Jahres für grundgesetzwidrig erklärt. Die Gesetze hätten die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses verletzt, urteilten die Karlsruher Richter.

Die Neuregelung wurde im Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und SPD beschlossen. Die vier Oppositionsfraktionen stimmten dagegen.

Die Grünen kritisierten den Gesetzesbeschluss und äußerten die Befürchtung, dass die Neuregelung abermals vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. „Unsere schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die wir bereits beim ersten Gesetz der Bundesregierung vorgebracht haben, bestehen auch beim sogenannten Reparaturgesetz fort“, sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz der Nachrichtenagentur AFP. 

Das Gesetz sei nicht mit dem geltendem EU-Grundrecht vereinbar, kritisierte von Notz weiter. So gebe es weiterhin eine „extrem weitreichende Übermittlung von Daten der Nutzer bis hin zu Passwörtern durch Private“. Die Gefahr, dass das Gesetz zum dritten Mal vor dem Verfassungsgericht scheitere, sei „leider sehr real“. 

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