Bundestag macht Weg für ausgeweitetes Kinderkrankengeld frei

Bundestag von außen
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Der Bundestag hat den Weg für das ausgeweitete Kinderkrankengeld in Pandemiezeiten frei gemacht. Das Parlament billigte am Donnerstag das neue Gesetz, demzufolge gesetzlich versicherte Eltern in diesem Jahr 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil beantragen können. Der Anspruch soll auch für die pandemiebedingte Kinderbetreuung zu Hause gelten, etwa bei Schulschließungen.

Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten Für Alleinerziehende erhöhe sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil. Die neue Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Der Anspruch auf das erweiterte Kinderkrankengeld besteht mit der Neuregelung auch dann, wenn die Präsenzpflicht an der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist. 

Abgerechnet werden sollen die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Dafür leiste der Bund zum 1. April einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hänge davon ab, wie viele Eltern Kinderkrankengeld beantragen, erklärte das Ministerium.

Um das erst am Dienstag vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz rasch durch den Bundestag zu bekommen, wurde es zur Abstimmung an das Gesetz zum digitalen Wettbewerbsrecht angehängt, das der Bundestag ebenfalls verabschiedete. Am Montag soll dann der Bundesrat auf einer Sondersitzung endgültig darüber entscheiden. 

Die Linke forderte längerfristige Lösungen. Das neue Gesetz sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, erklärte die familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Katrin Werner. „Schon jetzt ist absehbar, dass die Tage nicht für das ganze Jahr reichen.“ Deswegen sei es an der Zeit, „endlich zusätzlichen bezahlten Urlaubsanspruch zu schaffen und damit die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen stärker in die Pflicht zu nehme“.

Auch die Grünen-Abgeordnete Katharina Dröge bemängelte, es sei unklar, was Eltern machen sollten, wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht sind. Zudem fehlten Regelungen für Selbstständige.

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