Bundestag macht Weg für ausgeweitetes Kinderkrankengeld frei – Leistung soll unbürokratisch beantragt werden können

Symbolbild: Reichstag/Bundestag
Symbolbild: Reichstag/Bundestag

Der Bundestag hat den Weg für das ausgeweitete Kinderkrankengeld in Pandemiezeiten frei gemacht. Das Parlament billigte am Donnerstag das neue Gesetz, demzufolge gesetzlich versicherte Familien in diesem Jahr 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil beantragen können. Wenn ein Kind nicht in Schule oder Kita gehen kann, reicht eine Bescheinigung der Einrichtung für die Beantragung der Leistung, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervorhob.

Nach Heils Worten wird derzeit an einer Mustererklärung gearbeitet, die die Eltern dann bei der Krankenkasse einreichen können. Nur wenn ein Kind wirklich erkrankt ist, wird ein Attest vom Arzt benötigt. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten. 

Der Anspruch auf das erweiterte Kinderkrankengeld besteht mit der Neuregelung auch dann, wenn die Präsenzpflicht an der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist. Die neue Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Am Montag soll der Bundesrat auf einer Sondersitzung endgültig grünes Licht geben.

Nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhalten die betroffenen Eltern mit dem Kinderkrankengeld 90 Prozent ihres Nettoeinkommens. Die Leistung schaffe Sicherheit in einer der schwersten Phasen der Pandemie, sagte der Minister. 

Die Linke forderte längerfristige Lösungen. Das neue Gesetz sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, erklärte die familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Katrin Werner. Schon jetzt sei aber absehbar, „dass die Tage nicht für das ganze Jahr reichen“. Deswegen sei es an der Zeit, „endlich zusätzlichen bezahlten Urlaubsanspruch zu schaffen und damit die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen stärker in die Pflicht zu nehmen“.

Auch die Grünen-Abgeordnete Katharina Dröge bemängelte, es sei unklar, was Eltern machen sollten, wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht sind. Zudem fehlten Regelungen für Selbstständige.

Dem entgegnete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), eine „unendliche Verlängerung“ der Kinderkrankentage sei keine gute Lösung. Viele Kinder litten darunter, dass sie nicht in die Kita oder die Schule gehen können. „Wir hören von Übergewicht und Mobilitätsmangel“, sagte sie zu den Auswirkungen der Schließungen. Sie warb zugleich für eine „Kokon-Strategie“ bei den Impfungen. Solange die Kinder selbst noch nicht geimpft werden könnten, sollten die Erwachsenen um sie herum den Schutz erhalten. 

Um das erweiterte Kinderkrankengeld finanzieren zu können, zahlt der Bund zum 1. April einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt allerdings davon ab, wie viele Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte deshalb vor Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gewarnt.

Um das erst am Dienstag vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz rasch durch den Bundestag zu bekommen, wurde es zur Abstimmung im Bundestag an das Gesetz zum digitalen Wettbewerbsrecht angehängt, das die Abgeordneten ebenfalls verabschiedeten. 

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