Das Recht auf Homeoffice soll es befristet für die Zeit der Pandemie geben

Homeoffice - Bild: Boytaro1428 via Twenty20
Homeoffice - Bild: Boytaro1428 via Twenty20

Zur weiteren Reduzierung der Corona-Infektionen soll wieder mehr im Homeoffice gearbeitet werden. Denn gegenüber der Situation zu Beginn der Pandemie ist der Anteil jener, die zu Hause arbeiten, gesunken. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will jetzt per Verordnung für mehr Homeoffice sorgen. Wo es nicht infrage kommt – etwa im produzierenden Gewerbe – soll es mehr Infektionsschutz für Arbeitnehmer geben.  

Wie soll eine höhere Quote beim Homeoffice erreicht werden?

Heil will die Betriebe verpflichten, die Möglichkeit zum Arbeiten von zu Hause aus anzubieten – sofern es möglich ist. Ein neues Gesetz ist dafür nicht erforderlich. Vielmehr kann Heil dazu eine Ministerverordnung erlassen, Grundlage ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Politisch abgesegnet werden soll dies bei den Beratungen der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Entsteht durch die neue Verordnung die Pflicht zum Homeoffice?

Nein. Die Unternehmen müssen lediglich die Möglichkeit dazu schaffen. Aber „die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen“, heißt es in der Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Beratungen.

Wer soll die Einhaltung der Neuregelung kontrollieren?

In vielen Unternehmen ist Homeoffice längst Selbstverständlichkeit, in manchen sieht es der Chef aber gar nicht so gerne. Deshalb soll künftig kontrolliert werden, ob die Arbeitgeber ihrer Pflicht nachkommen, Homeoffice anzubieten. Zuständig sind die Arbeitsschutzkontrollbehörden. 

Kommt mit der Verordnung das generelle Recht auf Homeoffice?

Nein. Ein solches Recht befürwortet Heil zwar, doch es gibt noch immer Streit mit der Union darüber. Die jetzige Verordnung wird befristet gelten – für den Zeitraum der Pandemie. Das ursprüngliche Vorhaben von Heil, Arbeitnehmern einen Anspruch auf bis zu 24 Homeoffice-Tage zuzubilligen, ist bei der Union auf Widerstand gestoßen. Ein Gesetzentwurf des Ministers von Ende vergangenen Jahres sieht vor, Arbeitnehmern ein Recht zum Gespräch über Homeoffice mit dem Arbeitgeber zuzubilligen.

Was ist für das Arbeiten in den Firmen geplant?

Wo kein Homeoffice möglich ist, sollen die Betriebe den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern medizinische Masken zur Verfügung stellen. „Für Arbeitsbereiche auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände sind Masken der Norm FFP2-/KN95 einzusetzen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Um überfüllte Busse und Bahnen zu den Stoßzeiten zu vermeiden, sollen die Unternehmen zudem flexible Arbeitszeiten ermöglichen. 

Nach Angaben des Nachrichtenportals „ThePioneer“ will Heil zudem die Zahl der Beschäftigten im Betrieb so begrenzen, dass für jeden Arbeitnehmer in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen mindestens zehn Quadratmeter Platz gibt.

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