Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat mit Erleichterung auf die Entscheidung eines Londoner Gerichts reagiert, die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA abzulehnen. „Das ist ein wichtiger Erfolg“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende, Frank Überall, am Montag. „Zuerst natürlich für Julian Assange, aber auch für alle Journalistinnen und Journalisten, die mit brisantem Material arbeiten, an dessen Veröffentlichung Mächtige kein Interesse haben.“
Bis zur Berufungsverhandlung müsse Julian Assange auf freien Fuß gesetzt werden, forderte Überall. „Zum einen ist sein Gesundheitszustand besorgniserregend, zum anderen ist er Vater von zwei britischen Kindern“, erklärte er. Der Schutz der Familie müsse auch in Großbritannien gelten.
Auch die Journalistengewerkschaft DJU begrüßte das Urteil. „Die Entscheidung für eine Auslieferung wäre einer Bankrotterklärung des Rechtsstaats gleichgekommen und hätte verheerende Folgen nicht nur für Julian Assange, sondern für den Journalismus und die Pressefreiheit weltweit“, erklärte DJU-Bundesgeschäftsführerin Monique Hofmann.
Kritisch bewertete Hofmann jedoch, dass die Entscheidung ausschließlich mit den Haftbedingungen begründet wurde, die Assange in den USA erwarteten. Zudem könne die US-Seite noch in Berufung gehen. „Es ist nicht hinnehmbar, dass er kriminalisiert wird, weil er staatliches Fehlverhalten öffentlich gemacht hat“.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International begrüßte die Gerichtsentscheidung ebenfalls, kritisierte aber, dass gegen Assange überhaupt Anklage erhoben worden war. Die Vorwürfe seien „politisch motiviert“ gewesen, erklärte Nils Muiznieks, Direktor für Europa bei Amnesty International. Die britische Regierung hätte die US-Regierung „nicht so bereitwillig bei der unerbittlichen Verfolgung von Assange unterstützen dürfen.“.
Das Urteil schütze den Wikileaks-Gründer zwar vor der Auslieferung, aber Großbritannien müsse sich „trotzdem den Vorwurf gefallen lassen, auf Drängen der USA diesen politisch motivierten Prozess betrieben und die Presse- und Meinungsfreiheit auf die Anklagebank gesetzt zu haben“. Dies schaffe einen „eklatanten Präzedenzfall“.
Erleichterte Reaktionen kamen auch aus der deutschen Politik. Der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Gregor Gysi, bezeichnete das Urteil als „wichtigen Schritt zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, im Interesse der Pressefreiheit und zu demokratischer Stabilität“. Assange müsse nun „so schnell wie möglich aus der Auslieferungshaft entlassen werden, insbesondere aus dem Hochsicherheitstrakt“.
Der außenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Bijan Djir-Sarai, sprach von einem „enorm wichtigen Signal dafür, dass selbst ein derart politisches Verfahren rechtsstaatlichen Standards und demokratischen Prinzipien unterliegt und die Pressefreiheit als universelles Menschenrecht bestand hat“. Trotzdem müsse die internationale Gemeinschaft weiterhin genau im Blick behalten, ob Assanges Rechte gewahrt werden. Bereits am Wochenende hatten mehrere Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen auf eine Freilassung Assanges gedrängt.
Die USA hatten die Auslieferung von Assange beantragt; in den Vereinigten Staaten soll er wegen Spionage vor Gericht gestellt werden. Ein Londoner Gericht lehnte die Auslieferung am Montag ab, da wegen der strikten Haftbedingungen in den USA das „beträchtliche“ Risiko bestehe, dass sich Assange im Gefängnis das Leben nehmen könnte. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.