Wegen dubioser Finanzgeschäfte auf Kosten der Steuerzahler hat das Landgericht Bonn ein drittes Strafverfahren im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zugelassen. Angeklagt ist ein deutscher Steuerrechtsanwalt, der im Ausland lebt und nach dem mit europäischem Haftbefehl gefahndet wird, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte. Presseberichten zufolge handelt es sich um Hanno B., der sich in der Schweiz aufhält.
Mit Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet, um sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Dadurch entgingen der öffentlichen Hand in der Vergangenheit Steuergelder in Milliardenhöhe.
Dem Steueranwalt wirft die Staatsanwaltschaft Köln vor, er habe von Januar 2007 bis Oktober 2013 gemeinsam mit weiteren gesondert verfolgten Verdächtigen drei Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung begangen. Der Angeklagte soll eine deutsche Bank – Berichten zufolge die Hamburger Warburg-Bank – zur Aufnahme von Cum-Ex-Geschäften bewogen und maßgeblich dabei geholfen haben, die dafür notwendigen Strukturen einzurichten.
Er soll zudem „zum Teil gutgläubige Investoren“ akquiriert und das Kreditinstitut in Bezug auf die Cum-Ex-Geschäfte rechtlich beraten haben. Der so entstandene Steuerschaden soll sich auf über 278.000.000 Euro belaufen.
Die Bundesregierung hatte den Cum-Ex-Geschäften 2012 offiziell einen Riegel vorgeschoben. Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess verhängte das Bonner Landgericht im März Bewährungsstrafen gegen zwei Angeklagte – und stellte zugleich erstmals fest, dass die umstrittene Praxis als strafbar zu werten sei.
Der zweite Prozess begann Mitte November. Angeklagt ist ein frühere Generalbevollmächtigter der Warburg-Bank. Die Termine für den dritten Strafprozess will das Landgericht Bonn zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben.