EU-Kommission verlängert Corona-Ausnahme für Staatsbeihilfen bis Jahresende

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Die EU-Kommission verlängert die Ausnahmeregelungen für staatliche Hilfen in der Corona-Krise bis Ende des Jahres. Gleichzeitig werden die Obergrenzen für die Unterstützung deutlich angehoben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Firmen mit hohen Fixkosten können damit bis zu zwölf Millionen Euro erhalten. Zudem wird die Umwandlung rückzahlbarer Darlehen oder Vorschüsse in direkte Zuschüsse zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht. Dies soll bis Ende 2022 gelten.

Die Corona-Pandemie halte länger an als erhofft, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Deshalb müsse sichergestellt werden, „dass die Mitgliedstaaten den Unternehmen die notwendige Unterstützung bieten können, um die Krise zu überstehen“.

Die EU-Kommission hatte Mitte März vergangenen Jahres wegen der weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft die Vorgaben für Staatsbeihilfen deutlich gelockert. Seitdem hat die Behörde fast alle wegen der Krise beantragten Maßnahmen aus den Mitgliedstaaten genehmigt. Nach bisherigem Stand wäre die Regelung in den meisten Bereichen bis Ende Juni ausgelaufen.

Bei den Hilfen wurden die Obergrenzen laut Kommission nun teils mehr als verdoppelt. In der Landwirtschaft gilt nun ein Limit von 225.000 Euro pro Unternehmen, im Bereich Fischerei und Aquakulturen sind es 270.000 Euro. In allen anderen Bereichen sind 1,8 Millionen Euro möglich (bisher 800.000 Euro).

Für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erlitten haben, kann der Staat zudem weiter einen Beitrag zu den Fixkosten leisten. Dabei gehe es um den Teil, der nicht durch die Einnahmen gedeckt ist, erklärte die Behörde. Die Obergrenze steigt demnach auf zehn Millionen Euro pro Unternehmen (bisher drei Millionen Euro).

Zusammen mit weiteren bis zu 200.000 Euro, die aus Sicht der Kommission unter der Grenze für Hilfen liegen, ist damit pro Unternehmen theoretisch eine Unterstützung von bis zu zwölf Millionen Euro möglich. Bisher lag der Gesamtbetrag aus den verschiedenen Hilfsmöglichkeiten bei vier Millionen Euro.

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