Dem ehemaligen Volkswagen-Konzernchef Martin Winterkorn bleibt ein Prozess wegen Marktmanipulation erspart. Das Landgericht Braunschweig stellte das Verfahren gegen den früheren Manager nach eigenen Angaben vom Freitag wegen der relativ geringen Straferwartung im Vergleich zu anderen Delikten vorläufig ein. Winterkorn muss sich ab Ende des kommenden Monats in einem Betrugsprozess wegen des Dieselskandals bei VW vor Gericht verantworten.
Das Landgericht Braunschweig verwies auf die einschlägigen Regelungen zu vorläufigen Verfahrenseinstellungen in der deutschen Strafprozessordnung. Demnach wäre eine Strafe im Fall einer Verurteilung in beiden Verfahren zu einer Gesamtstrafe zusammenzuziehen, wobei die Strafe wegen einer Marktmanipulation im Vergleich zu der für banden- und gewerbsmäßigen Betrugs „nicht beträchtlich ins Gewicht fällt“ und „nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der Gesamtstrafe führen“ würde, wie das Gericht betonte.
Unter diesen Umständen können Gerichte ein Verfahren vorläufig einstellen, wobei es keine Beschwerdemöglichkeit mehr gibt. Die Anklage Winterkorns wegen Marktmanipulation ist lediglich ein ergänzendes juristisches Feld der Aufarbeitung der Affäre bei VW. Die Staatsanwaltschaft warf dem früheren Konzernlenker vor, den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig auf die gesetzlich vorgeschriebene Art und Weise informiert zu haben. Winterkorn bestritt dies stets.
Hauptsächlich geht es hingegen um den Vorwurf der Täuschung von Autokäufern im Zusammenhang mit illegaler Abschalteinrichtungen in VW-Fahrzeugen. Die Staatsanwaltschaft klagte Winterkorn und vier weitere frühere und aktuelle hohe VW-Mitarbeiter deshalb wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs an. Die Anklage ließ das Landgericht Braunschweig zu, der Prozess startet am 25. Februar.