Für die Beobachtung einer Partei gibt es hohe Hürden

Bundeamt für Verfassungsschutz - Bild: REUTERS/Ina Fassbender
Bundeamt für Verfassungsschutz - Bild: REUTERS/Ina Fassbender

Der Verfassungsschutz könnte demnächst entscheiden, ob die AfD als Gesamtpartei vom Inlandsgeheimdienst beobachtet werden kann. Dafür setzt das Grundgesetz hohe Hürden, denn die Verfassung misst den politischen Vereinigungen einen hohen Stellenwert für die Willensbildung in Deutschland bei. Voraussetzung für die Beobachtung ist, dass das Kölner Bundesamt die Partei als Verdachtsfall einstuft – genau darüber soll wohl in den nächsten Tagen entschieden werden.

Was bringt die Einstufung als Verdachtsfall mit sich?

Wenn die AfD als Verdachtsfall eingestuft wird, können ihre Mitglieder observiert und abgehört werden, außerdem darf der Verfassungsschutz V-Leute in ihren Reihen einsetzen.

In welcher Weise hat sich der Verfassungsschutz bisher mit der AfD befasst?

Die Gesamtpartei wurde Anfang 2019 als Prüffall eingestuft. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung werden im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr werden die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet.

Bestätigen sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, kann die Einstufung als Verdachtsfall erfolgen. 

Die AfD-Teilorganisationen „Flügel“ und „Junge Alternative“ hat das Bundesamt seit Anfang 2019 als Verdachtsfall geführt. Der inzwischen formal aufgelöste „Flügel“ wurde im März vergangenen Jahres sogar Beobachtungsobjekt. In dem Fall können umfassende nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. 

Was würde eine Beobachtung für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst bedeuten?

Angehörige des öffentlichen Dienstes müssen einen Eid auf die Verfassung ablegen und verpflichten sich damit, das Grundgesetz zu schützen. Mitglieder eines Beobachtungsobjektes würden wohl Probleme mit ihrer Dienststelle bekommen, wie Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang in der Vergangenheit betont hat. Ob sie aus dem Dienst entlassen werden, müsste dann aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte bereits: „Der Polizeidienst und ein Engagement bei AfD passen nicht zusammen.“ Der Vorsitzende des Beamtenbunds, Ulrich Silberbach, forderte in der „taz“: „Beamte müssen sich glasklar von Extremisten distanzieren.“ Sollte der Verfassungsschutz bei der AfD extremistische Bestrebungen sehen, „dann gilt es hier deutlich Abstand zu halten“.

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