Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe Freital vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die Generalstaatsanwaltschaft Haft- und Bewährungsstrafen gefordert. Für zwei mutmaßliche Mitglieder der als rechtsterroristisch eingestuften Gruppierung beantragten die Anklagevertreter am Montag Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Zwei mutmaßliche Unterstützer der Gruppe sollen nach dem Willen der Generalstaatsanwaltschaft Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise acht Monaten erhalten und jeweils zusätzlich Geld an die Staatskasse zahlen. Die Nebenklage forderte kein konkretes Strafmaß. Ein Urteil wird für Donnerstag kommender Woche erwartet. Zuvor plädiert noch die Verteidigung.
Den drei Männern und einer Frau wird vorgeworfen, sich an mehreren Taten der rechtsextremen Gruppe im Jahr 2015 beteiligt zu haben. Drei der Angeklagten sollen in unterschiedlicher Beteiligung unter anderem an einem Sprengstoffanschlag auf das Auto eines Freitaler Linken-Stadtrats, an einem Anschlag auf ein Büro der Linkspartei und an einem Sprengstoffanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft beteiligt gewesen sein. Bei diesem Anschlag wurde in Freital ein Asylbewerber durch Glassplitter verletzt. Die angeklagte Frau hatte zum Prozessauftakt eingeräumt, für ein Foto den Hitlergruß gezeigt zu haben.
Bereits 2018 hatte das OLG Dresden die Haupttäter der rechtsextremen Gruppierung zu Jugend- und Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt. Die Richter sprachen die acht Beschuldigten damals der Bildung einer terroristischen Vereinigung schuldig.
Am Dienstag beginnt vor dem OLG ein weiterer Prozess gegen mutmaßliche Unterstützer der Gruppe Freital. Die drei Beschuldigten, bei denen es sich um zwei Männer und eine Frau handelt, sollen sich an Straftaten der Vereinigung beteiligt haben.