Hessen will per Bundesratsinitiative Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängern

Bundesrat (über cozmo news)
Bundesrat (über cozmo news)

Wegen der schleppenden Auszahlung der Corona-Hilfen will Hessen per Bundesratsinitiative eine Verlängerung der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen erzwingen – zunächst bis Ende März. Es müsse verhindert werden, dass „gesunde Unternehmen in die Insolvenz rutschen“, erklärten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Freitag. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wandte sich gegen die Verlängerung der Frist, die eigentlich Ende Januar ausläuft.

„Das Land hat sich entschlossen, im Bundesrat tätig zu werden und auf eine entsprechende Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinzuwirken“, erklärten die beiden Landesminister weiter. Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit will die hessische Landesregierung eine entsprechende Initiative schon am Montag in die Sondersitzung des Bundesrates einbringen und das Thema auf die Tagesordnung setzen.

Im Anschluss müsste rasch ein entsprechender Gesetzesbeschluss im Bundestag gefasst werden, um eine Verlängerung der Frist zu bewirken. „Wir wissen, dass das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen ein hohes Gut und für ein funktionierendes Wirtschaftssystem unabdingbar ist“, erklärten Al-Wazir und Boddenberg. Deshalb plädierten sie für eine „moderate Verlängerung“ um zunächst zwei Monate.

Die beiden Minister erinnerten zudem daran, dass die ausgesetzte Antragspflicht nur für Unternehmen gelte, die staatliche Gelder erwarteten und durch diese eine Insolvenz abwenden könnten. Daher wäre es „absurd“, wenn ein Unternehmen einen berechtigten Antrag auf Hilfsgelder gestellt habe, wegen der verzögerten Auszahlung jedoch trotzdem Insolvenz anmelden müsse.

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte dazu dem „Handelsblatt“, er teile die Auffassung, „dass gesunde Unternehmen durch die Coronakrise nicht in die Insolvenz rutschen dürfen“. Daher werde vorsorglich geprüft, „ob es einer Verlängerung bedarf“. Schließlich solle sichergestellt werden, dass die Hilfen bei den Firmen ankämen.

DIW-Präsident Marcel Fratzscher sagte dem „Handelsblatt“, es sei eine Zeit lang „klug und richtig“ gewesen, die Insolvenzantragspflicht auszusetzen. „Es ist aber nun der Zeitpunkt gekommen, um Bilanz zu ziehen und festzustellen, welche Hilfen Unternehmen benötigen um überleben zu können und welche Unternehmen diese Pandemie nicht überleben werden.“ Eine weitere Verzögerung der Antragspflicht werde „für die allermeisten Unternehmen keine grundlegende Veränderung in ihrer wirtschaftlichen Lage bringen“.

Die FDP-Insolvenzrechtsexpertin Judith Skudelny sprach von „Chaos und Verunsicherung“ im Bereich der Antragspflicht, das sich sowohl auf die Unternehmen als auch auf die Bundesländer auswirke. Es werfe ein „erbärmliches Bild auf die Bundesregierung“, dass es nun einer Initiative Hessens bedürfe, um für Klarheit zu sorgen, sagte sie AFP. Entscheidend sei, dass das Wirtschaftsministerium die Corona-Hilfen zeitnah abwickle.

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