Ein Hund und sein Halter haben nach einem Autounfall rund 20.000 Euro für eine Physiotherapie sowie Schadenersatz zugesprochen bekommen. Insbesondere die Physiotherapie des an einer Pfote verletzten Hunds sei nötig gewesen, weil der zur Unfallzeit vier Monate alte Hund sich noch im Wachstum befunden habe, entschied das Landgericht München I in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dieses ist rechtskräftig. (Az. 20 O 5615/18)
Ein Angestellter des Hundebesitzers habe den Rhodesian-Ridgeback-Rüden am Unfalltag am 15. November 2017 an der Leine auf dem Privatgelände eines Gewerbeparks in München spazieren geführt, wo der Hund später als Wachhund eingesetzt werden sollte. Der Unfallverursacher sei mit überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 20 Stundenkilometern über das Gelände gefahren und habe den Hund an der linken Vorderpfote erfasst.
Die zuständige Richterin entschied, der angeleinte Hund habe keine typische Tiergefahr verwirklicht, ein Mitverschulden des Halters sei damit ausgeschlossen. Deshalb müssen der Autofahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen. Die Richterin vernahm Zeugen zum Unfallhergang und hörte einen Gutachter zur Angemessenheit der geltend gemachten Behandlungskosten. Der Autofahrer und dessen Versicherung müssen auch für zukünftige Verletzungsfolgen haften.