Kanzleramtsminister Braun fordert längere Aussetzung der Schuldenbremse

Bundeskanzleramt in Berlin
Bundeskanzleramt in Berlin

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hat angesichts der Belastungen durch die Corona-Krise gefordert, die Schuldenbremse für einen längeren Zeitraum auszusetzen und dafür das Grundgesetz zu ändern. „Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren auch bei ansonsten strenger Ausgabendisziplin nicht einzuhalten“, schrieb Braun im „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). Er sprach sich zugleich dafür aus, die Sozialabgaben „bis Ende 2023 zu stabilisieren und auch auf Steuererhöhungen zu verzichten“.

Braun wandte sich in einem Gastbeitrag für die Zeitung dagegen, in den kommenden Jahren weiter wie 2020 und 2021 die Ausnahme für Naturkatastrophen zu nutzen. Das würde ein „Tor zur dauerhaften Aufweichung der Schuldenregel“ öffnen, so der Kanzleramtsminister. Denn es sei völlig unklar, wie lange die Pandemie eine Ausnahme von der Regel begründe. 

„Deshalb ist es sinnvoll, eine Erholungsstrategie für die Wirtschaft in Deutschland mit einer Grundgesetzänderung zu verbinden, die begrenzt für die kommenden Jahre einen verlässlichen degressiven Korridor für die Neuverschuldung vorsieht und ein klares Datum für die Rückkehr zur Einhaltung der Schuldenregel vorschreibt“, schrieb Braun weiter.

Die längere  Abweichung von der Schuldenbremse sei eine „strategische Entscheidung zur wirtschaftlichen Erholung“. Der durch eine Grundgesetzänderung gewonnene Verschuldungsspielraum solle ermöglichen, finanzielle Zusatzbelastungen für Bürger und Unternehmen zu verhindern. „Um eine schnelle Erholung und einen verlässlichen Rahmen für Investitionen zu haben, ist es sinnvoll, die Sozialabgaben bis Ende 2023 zu stabilisieren und auch auf Steuererhöhungen zu verzichten“, schrieb er weiter.

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