Kinderrechte-Kompromiss der Koalition passiert das Bundeskabinett

Deutsches Grundgesetz
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Gut eine Woche nach der Koalitionseinigung zu den Kinderrechten hat das Bundeskabinett das Vorhaben auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde billigte am Mittwoch den Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), demzufolge es im Grundgesetz künftig heißen soll, dass das Kindeswohl stets angemessen berücksichtigt werden müsse. „Der Schutz der Kinderrechte muss ein Leitbild für unsere Gesellschaft sein“, erklärte Lambrecht.

„Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz machen wir deutlich, dass uns das Wohlergehen von Kindern ganz besonders am Herzen liegt.“ Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. „Sie sind besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse.“

Kinder sollen der Vorlage zufolge einen verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör erhalten. „Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Lambrecht hatte bereits 2019 einen Vorschlag für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz unterbreitet, allerdings zog die Union lange Zeit nicht mit. Die CDU/CSU hatte befürchtet, dass die Rechte der Eltern zu stark beschnitten werden.

Ob die jetzt vom Kabinett beschlossene Formulierung tatsächlich Eingang ins Grundgesetz finden wird, ist ungewiss. Notwendig dafür sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, wofür auch die Zustimmung der Grünen erforderlich ist. Sie halten die vorgeschlagene Formulierung aber nicht für ausreichend und wollen sie daher nicht mittragen. 

Lambrecht rief alle Beteiligten zur Kompromissbereitschaft auf. „Wir dürfen diese historische Chance auf eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht ungenutzt verstreichen lassen“, erklärte sie. 

Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Katja Mast zeigte sich erleichtert über den Kabinettsbeschluss. „Wir haben jetzt die große historische Chance, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit Kinder und Familien an entscheidender Stelle weiter zu stärken“, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Die Neuregelung werde sich ganz praktisch beispielsweise in Kita und Schule, im Jugendhilfe-, Straßenverkehrs- und Baurecht auswirken.

Nun solle mit allen demokratischen Fraktionen das Gespräch gesucht werden, sagte Mast. „Wer jetzt auf Taktik und Verzögerung setzt, riskiert, dass das Fenster für Kinderrechte im Grundgesetz für viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, verschlossen bleibt.“

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