Krankenpfleger im Saarland soll Patienten nicht verordnete Medikamente gegeben haben

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)
Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Weil er Patienten aus Geltungssucht nicht verordnete Medikamente verabreicht haben soll, soll sich ein Krankenpfleger im Saarland vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erhob Anklage wegen versuchten Mordes in fünf Fällen sowie zweifacher gefährlicher Körperverletzung, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

Der 29-Jährige hatte zwischen Anfang 2015 und Frühjahr 2016 sowie im Frühsommer 2016 auf Intensivstationen in zwei Kliniken gearbeitet. Dort soll er mehreren Patienten nicht verordnete Herz-Kreislauf-Medikamente gegeben haben. Dabei habe er die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands und den Tod der Menschen billigend in Kauf genommen.

Der Mann soll in der Absicht gehandelt haben, sich durch Reanimationen unabhängig vom Erfolg emotionale Befriedigung sowie Anerkennung von Kollegen und Ärzten zu verschaffen. Bei den Patienten handelte es sich um zwei 77-jährige Frauen sowie drei Männer im Alter von 31, 58 und 81 Jahren. 

In allen Fällen sei von Mordversuchen auszugehen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Zwei Patienten überlebten die hervorgerufenen gesundheitlichen Probleme. Bei den anderen drei Fällen ließ sich ein Zusammenhang zwischen Medikamentengabe und dem Tod der Patienten nicht nachweisen. Der Gesundheitszustand bei einer Patientin und einem Patienten verschlechterte sich infolge der Medikamentengabe deutlich, weswegen der 29-Jährige wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurde.

Seit 2016 wurde gegen den Mann ermittelt. Er soll sich in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben haben. Dadurch soll es zum Kontakt zwischen den Ermittlern und der Universitätsklinik Homburg gekommen sein, wo der 29-Jährige zu diesem Zeitpunkt beschäftigt war.

Ermittelt wurde wegen eines Vorfalls, bei dem einer Patientin nicht nachvollziehbar Medikamente verabreicht worden waren. Das Verfahren wurde auf alle Fälle ausgeweitet, in denen es während oder kurz nach den Dienstzeiten des 29-Jährigen zu Notfällen gekommen war.

Neben den fünf angeklagten Fällen betraf das fünf weitere Patienten. In drei Fällen ließ sich die unsachgemäße Verabreichung der Medikamente nicht nachweisen. Bei den anderen beiden Patienten könnten die Medikamente auch ärztlich verordnet worden sein. Die Ermittlungen bei diesen Patienten werden in einem separaten Verfahren geführt. In 21 weiteren Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt.

Zu den Vorwürfen habe sich der 29-Jährige nicht geäußert. Er befindet sich wegen einer anderen Sache derzeit in Haft. Die Staatsanwaltschaft will ihm die Taten unter anderem durch toxikologische und rechtsmedizinische Gutachten nachweisen.

Der Fall erinnert an den Krankenpfleger Niels Högel, der wegen der Tötung von insgesamt 91 Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Niedersachsen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verbüßt. Er verabreichte zwischen 2000 und 2005 massenhaft Patienten eigenmächtig Medikamente, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele Opfer starben dabei.

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