Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will im Wahljahr 2021 erneut ihre Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz auf die Tagesordnung setzen. Es sei ihr besonders wichtig, „den Schutz der wertvollsten und gleichzeitig schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft voranzubringen“, sagte Lambrecht der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Die Umsetzung von Lambrechts Vorhaben ist bislang am Widerstand der Union gescheitert.
Lambrecht hatte bereits Ende 2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge in der Verfassung ausdrücklich festgeschrieben werden soll, dass jedes Kind das „Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte“ hat. Die Union fürchtet, dass sich der Staat damit zu stark in die Rechte der Eltern einmischt.
„Der Schutz der Kinderrechte und die Förderung ihrer Entwicklung muss ein Leitbild für unsere Gesellschaft werden“, sagte Lambrecht. „Wir haben uns deshalb gemeinsam vorgenommen, die Kinderrechte auch im Grundgesetz besser sichtbar zu machen.“ Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag 2017 vereinbart, die Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Dafür solle ein „Kindergrundrecht“ eingeführt werden.
Lambrecht hofft ungeachtet der Bedenken aus der Union noch auf eine Einigung vor der Bundestagswahl im Herbst. Eine solche könne „noch in dieser Wahlperiode gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen“, sagte die Ministerin. „Die Kinder in diesem Land haben es verdient, dass wir uns hierfür noch besonders ins Zeug legen.“
Für die Grundgesetzänderung ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Kommt in den kommenden Monaten keine Einigung zwischen Union und SPD zustande, dürften die Kinderrechte Thema im Wahlkampf