Erst vor zwei Wochen hatten sich Bund und Länder auf eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt – nun geht es weiter: Mit einer Verlängerung der bestehenden Vorschriften um zwei Wochen und zusätzlichen Maßnahmen sollen die Infektionszahlen gedrückt werden. Die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vom Dienstag im Überblick:
LOCKDOWN-VERLÄNGERUNG UND „ÖFFNUNGSSTRATEGIE“
Praktisch alles, was jetzt und noch bis zum 31. Januar gilt, wird bis zum 14. Februar fortgeschrieben. Dazu gehört die Schließung von Restaurants, Cafés und Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs. Vom Theater über das Fitnessstudio bis hin zum Frisör bleiben zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Dienstleistungsbetriebe zu. Bis zur nächsten Bund-Länder-Runde sollen Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und die Staatskanzleichefinnen und -chefs „ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.
PROFIMASKEN IN GESCHÄFTEN UND ÖPNV
Eine Maskenpflicht gilt für Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel schon lange – nun soll vorgeschrieben werden, dass dort die höherwertigen FFP2-Masken oder OP-Masken verwendet werden. Selbst genähte Stoffmasken könnten dort also nicht mehr getragen werden.
In Bus und Bahn soll zudem das Fahrgastaufkommen „deutlich“ zurückgehen, um Abstandhalten zu ermöglichen. Helfen sollen dabei etwa eine „weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten“, aber auch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel, „wo möglich und nötig“.
SCHULEN UND KITAS
Über diesen Punkt stritten Kanzlerin und Länderchefs besonders intensiv. Das Ergebnis: Die bisherigen Maßnahmen sollen bis zum 14. Februar verlängert und „restriktiv“ umgesetzt werden. „Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht ausgesetzt“, heißt es in dem Beschlusspapier. Mit den Kitas soll analog verfahren werden.
ARBEITSPLATZ
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen überall dort, wo es geht, Homeoffice ermöglichen – zunächst befristet bis zum 15. März. Ist die Präsenz im Betrieb unabdingbar, sollen den Mitarbeitenden medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitszeiten sollen flexibel gestaltet werden, um das Fahrgastaufkommen im Berufsverkehr zu verringern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gebeten, „das Angebot zu nutzen“.
PRIVATE KONTAKTE
Die Regel, dass Angehörige eines Haushalts nur jeweils eine Person aus einem anderen Haushalt treffen dürfen, bleibt bestehen. Zugleich wird appelliert, „die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein“ zu halten. Die Bürger werden gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben“. Eine Ausgangssperre, wie sie zuvor diskutiert worden war, wurde nicht beschlossen.
ALTEN- UND PFLEGEHEIME
Das Personal soll beim Kontakt mit Bewohnern immer FFP2-Masken tragen. Außerdem wird in dem Papier erneut die Bedeutung von Corona-Schnelltests betont, die bereits seit Mitte Dezember mehrmals pro Woche bei Bewohnerinnen und Bewohnern wie beim Personal eingesetzt werden sollen.
GOTTESDIENSTE
Geistliche Feiern, beispielsweise in Kirchen, Synagogen und Moscheen, bleiben zulässig. Allerdings müssen Besucher den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten und auch an ihrem Platz eine medizinische Maske – also OP- oder FFP2-Maske – tragen. Gemeindegesang ist untersagt.