Mutmaßlicher IS-Dschihadist aus Wuppertal zu sieben Jahren Haft verurteilt

Symbolbild: Gefängnis
Symbolbild: Gefängnis

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat einen Tadschiken aus Wuppertal zu sieben Jahren Haft verurteilt, der nach Überzeugung des Gerichts mit weiteren Beschuldigten eine IS-Zelle in Deutschland gründete. Der Staatsschutzsenat sprach den 31-Jährigen am Dienstag nach 20 Verhandlungstagen unter anderem der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung im Ausland und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Nach viermonatiger Prozessdauer sah es das Düsseldorfer Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte Ravsan B. die IS-Zelle mit weiteren tadschikischstämmigen Beschuldigten gegründet hatte. Angetrieben von ihrer radikalislamischen Gesinnung hätten der Angeklagte und die übrigen Gruppenmitglieder das Ziel verfolgt, den bewaffneten Kampf auf Seiten der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aufzunehmen.

Dazu habe der Angeklagte ein weiteres Zellenmitglied bei einem geplanten Schusswaffenattentat des IS auf einen in Deutschland lebenden Islamkritiker unterstützt. B. übergab dem anderen Zellenmitglied demnach für das Attentat eine funktionsfähige halbautomatische Selbstladepistole. Außerdem beteiligte sich B. nach Überzeugung des Gerichts an der Vorbereitung eines Auftragsmords in Albanien zur Finanzierung des IS.

Der Auftragsmord wurde demnach nur deshalb nicht ausgeführt, weil in Albanien Zweifel an der Identität des Opfers aufkamen. Das Schusswaffenattentat auf den Islamkritiker wurde durch die Ermittlungen der Polizei verhindert. B. war laut Urteil zudem an einem Geldtransfer für den IS nach Syrien beteiligt.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Düsseldorfer OLG-Senat zugunsten des Angeklagten, dass er die Taten im Wesentlichen eingeräumt und Aufklärungshilfe geleistet habe. So habe der 31-Jährige auch Angaben zu den übrigen Mitgliedern der Zelle gemacht, die sich demnächst voraussichtlich in einem gesonderten Strafverfahren verantworten müssen.

Das Düsseldorfer Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.

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