Ein halbes Jahr nach der Tat hat vor dem Landgericht im baden-württembergischen Offenburg der Prozess gegen den bewaffneten Waldläufer Yves R. begonnen, nach dem im vergangenen Sommer tagelang gefahndet wurde. Am ersten Verhandlungstag gab der zur Tatzeit 31-Jährige am Freitag nach der Verlesung der Anklage eine Erklärung ab, in der er die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe zurückwies. R. werden Geiselnahme, schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
R. hatte am 12. Juli vier Polizisten entwaffnet und wurde von Polizeihundertschaften im Schwarzwald bei Oppenau gesucht. Die großangelegte Suche, die auch zur Schließung von Schulen und Geschäften in Oppenau führte, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Bei seiner Festnahme am 17. Juli soll R. einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzt haben.
R. gab am ersten Prozesstag eine Erklärung ab, die seine Anwälte für ihn verlasen. Er habe niemanden verletzen oder seiner Freiheit berauben wollen, erklärte er darin. Die Beamten hätten ihn in der Waldhütte aufgegriffen, wo er sich auf eine wochenlange Wanderung durch Deutschland vorbereitet habe. Von einem Beamten habe er sich provoziert gefühlt.
Da er wohnungslos gewesen sei, hab er eine Festnahme gefürchtet, ließ R. erklären. Daher habe er „reflexhaft“ eine Schreckschusspistole gezogen und die Beamten damit bedroht. Daraufhin habe er die Dienstwaffen der Beamten an sich genommen und sie weggeschickt. Schon in diesem Moment habe er sich gefragt: „Was machst Du da?“
Die folgenden fünf Tage verbrachte R. mit schlechter Ausstattung im Wald. Sein Schlafsack sei nicht wasserdicht gewesen, berichtete er. Einen Filter für sauberes Wasser habe er in der Hütte zurückgelassen.
Gleichzeitig suchten hunderte Beamte mit Wärmebildkameras und Hubschraubern die Gegend rund um das südbadische Oppenau ab. Geschäfte und Schulen blieben geschlossen. Im Netz bildete sich schon während R.s Flucht eine diffuse Unterstützerszene, die seit seiner Festnahme Geld für ihn sammelt.
In einem Film von der Festnahme, den das Gericht am Freitag zeigte, ist R.s Festnahme zu sehen: Er sitzt in einem Busch am Abhang und weigert sich, sich entwaffnen zu lassen. „Ich wollte nicht aufgeben, das ist nicht meine Art“, erklärte er dazu.
Als die Beamten ihn mit einem Elektrotaser attackieren, schlägt R. mit einem Beil nach den SEK-Beamten und verletzt einen der Männer schwer am Fuß, wie in dem Film zu sehen ist. Der Mann ist bis heute dienstunfähig.
Im Fall einer Verurteilung drohen R. bis zu 15 Jahre Haft. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Kai Stoffregen, erklärte am Rande der Verhandlung, es komme darauf an, ob das Gericht die Entwaffnung und Bedrohung der Beamten auch als Geiselnahme des Beamten einstufe, worauf mindestens fünf Jahre Haft stehen.
Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte ein Sachverständiger vor Prozessbeginn bei R. nicht feststellen. Insgesamt setzte das Gericht zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 19. Februar an.