Prozess nach Krebstod von Mutter nach Behandlung mit Schlangengift in München

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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In einem im Namen eines Waisenjungen angestrengten Zivilprozess muss sich seit Donnerstag eine Heilpraktikerin vor dem Oberlandesgericht München verantworten, welche die an Krebs erkrankte Mutter des Fünfjährigen von einer Strahlentherapie abgebracht und stattdessen mit Kapseln unter anderem mit Schlangengift behandelt haben soll. Die krebskranke Mutter starb im Jahr 2015. Das Gericht regte eine gütliche Einigung an, eine Entscheidung war noch offen.

Das von seinem Vater vertretene Kind verklagte die Heilpraktikerin auf insgesamt 172.000 Euro, darunter 50.0000 Euro für einen von der Mutter ererbten Schmerzensgeldanspruch. Dazu kommen 13.000 Euro für entgangenen Unterhalt in der Vergangenheit und 109.000 Euro Unterhalt für die Zukunft.

Die Mutter hatte eine von Schulmedizinern verschriebene und bereits angefangene Strahlentherapie entgegen dem Rat ihrer Ärzte vorzeitig abgebrochen. Wenige Monate später starb sie. Da sie parallel zu den Schulmedizinern bei der Heilpraktikerin in Behandlung war, wirft die Familie der Frau vor, den Abbruch der Strahlentherapie mitverursacht zu haben. 

Das Landgericht Passau wies die Klage ab, nach Auffassung der Passauer Richter konnte der Heilpraktikerin keine Mitverantwortung nachgewiesen werden. Das Oberlandesgericht will am 25. März entscheiden, mit dem späten Verkündungstermin sollen die Parteien noch ausreichend Möglichkeit für eine außergerichtliche Vereinbarung bekommen.

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