Prozess wegen Brüsseler Anschlägen gegen Abdeslam und neun weitere Männer

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Wegen der Brüsseler Anschläge im März 2016 wird zehn Männern in Belgien der Prozess gemacht. Ein Gericht in Brüssel entschied am Dienstag, in zehn Fällen einen Prozess wegen Mordes oder versuchten Mordes mit terroristischem Hintergrund zu eröffnen. Den Angeklagten – darunter der einzige überlebende Paris-Attentäter Salah Abdeslam – drohen lebenslange Haftstrafen.

Bei den Selbstmordanschlägen am Flughafen und in einer U-Bahnstation in der belgischen Hauptstadt waren 32 Menschen getötet und über 340 verletzt worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Anschläge von Syrien aus in Auftrag gegeben und von derselben französisch-belgischen Zelle organisiert wurden, die auch hinter den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 mit 130 Toten steckte.

Abdeslam sitzt wegen des noch ausstehenden Prozessbeginns zu den Paris-Anschlägen in Frankreich in Isolationshaft. Der Franzose mit marokkanischen Wurzeln war 2018 bereits wegen Schüssen auf belgische Polizisten in Brüssel zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Wenige Tage nach den Schüssen im März 2016 wurde er festgenommen, kurz danach sprengten sich die Selbstmordattentäter am Flughafen und in der U-Bahn in die Luft.

Zu den Hauptverdächtigen zählt auch Oussama Atar. Der belgische Staatsbürger – zeitweise hochrangiges Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) – soll die Anschläge geplant haben und spielt ebenfalls im Verfahren zu den Pariser Anschlägen eine wichtige Rolle. Atar ist nach Einschätzung des französischen Geheimdienstes in Syrien gestorben, soll aber in Abwesenheit in Belgien vor Gericht gestellt werden.

Ebenfalls vor ein Schwurgericht kommen Mohamed Abrini und Osama Krayem. Abrini soll vorgehabt haben, sich am Flughafen in die Luft zu sprengen, tat dies jedoch nicht. Krayem begleitete den anderen Selbstmordattentäter auf dem Weg zur U-Bahnstation, bevor er umkehrte.

Nach vierjährigen Ermittlungen hatten die Untersuchungsrichter zunächst dreizehn Anklagen erhoben. In drei Fällen wurden die Verfahren nun wie von der Staatsanwaltschaft gefordert eingestellt. 

In zwei Fällen sah die Staatsanwaltschaft keine Belege für eine direkte Beteiligung an den Anschlägen und forderte eine Anklage lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Richter entschieden nun jedoch, auch diese beiden Angeklagten vor ein Schwurgericht zu bringen.

Die belgischen Geschworenen werden wohl erst nach Abschluss des Prozesses in Frankreich in voraussichtlich zwei Jahren ihre Arbeit aufnehmen. Für das riesige Verfahren mit über 700 Nebenklägern wurde das hoch gesicherte ehemaligen Nato-Hauptquartier in der belgischen Hauptstadt umfunktioniert.

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