Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich mit Revisionen von vier Angeklagten und dem Generalbundesanwalt im NSU-Prozess. Die Revisionen lägen seit Dienstag vor, teilte das Gericht mit. Der zuständige dritte Strafsenat werde sich nun einarbeiten.
Im Juli 2018 hatte das Oberlandesgericht München die Rechtsterroristin Beate Zschäpe unter anderem wegen zehnfachen Mordes und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Mit ihr wurden vier Männer als Helfer der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund verurteilt.
Zschäpe und drei der Männer – Ralf Wohlleben, Holger G. und André E. – legten gegen das Urteil Revision ein. Hinsichtlich E. legte auch der Generalbundesanwalt Revision ein. Der Neonazi E. war zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden, alle weiteren Anklagepunkte gegen ihn waren vom Gericht fallen gelassen worden. Die Bundesanwaltschaft hatte für E. zwölf Jahre Haft gefordert und damit nach Zschäpe das schärfste Urteil. Nur die Verurteilung von Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe wurde rechtskräftig.
Der NSU hatte über Jahre hinweg insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle verübt. Der BGH behandelt die Sache nicht inhaltlich, sondern prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Die Einarbeitung in das Verfahren und die Prüfung der Stellungnahmen werde voraussichtlich „einige Monate in Anspruch nehmen“, teilte das Gericht mit. Wann verhandelt wird, stand noch nicht fest.