„Schwarzwald-Rambo“ Yves R. kommt vor Gericht

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Vor dem Landgericht im baden-württembergischen Offenburg beginnt am Freitag der Prozess gegen den bewaffneten Waldläufer Yves R., der im vergangenen Sommer vier Polizisten entwaffnete und von Polizeihundertschaften tagelang im Schwarzwald bei Oppenau gesucht wurde. Dem auch „Schwarzwald-Rambo“ genannten R. wirft die Staatsanwaltschaft Geiselnahme, schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor.

Der zur Tatzeit 31-Jährige verlor im Frühjahr seinen Wohnsitz und hielt sich illegal in einer Gartenhütte auf. Von dort wurde der Polizei dann ein Verdächtiger in Tarnkleidung und mit Pfeil und Bogen gemeldet. Bei einer Überprüfung bedrohte der Mann am 12. Juli vier Beamte mit einer echt aussehenden Schreckschusswaffe, entwaffnete sie und floh mit ihren Pistolen in den Wald. 

Fünf Tage lang suchte die Polizei mit fast 500 Beamten und einem Hubschrauber nach R., dem seit seinem 30. Lebensjahr und einer einschlägigen Vorstrafe das Führen von Waffen verboten war. R. versteckte sich in Gruben und Erdlöchern, bevor die Polizei ihn in einem Gebüsch entdeckte. Bei seiner Festnahme am 17. Juli soll er einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzt haben.

Die großangelegte Suche, die auch zur Schließung von Schulen und Geschäften in Oppenau führte, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Im Netz bildete sich schon während seiner Flucht eine diffuse Unterstützerszene für R., die seit seiner Festnahme Geld für ihn sammelt. Laut Medienberichten wurde R. in seiner Jugend auch wegen Volksverhetzung verurteilt.

Einen rechtsradikalen Hintergrund der Tat vom Sommer schloss die Staatsanwaltschaft jedoch aus. R. sagte in den Vernehmungen nicht aus, unmittelbar nach seiner Festnahme sprach er aber mit Polizisten. Die Auswertung einer Blutprobe ergab, dass er nicht unter Drogen stand. Zunächst gab es laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit.

Der Prozess findet wegen der Corona-Maßnahmen in einer Mehrzweckhalle statt und steht unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Insgesamt setzte das Gericht zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 19. Februar an. Im Fall einer Verurteilung drohen R. bis zu 15 Jahre Haft.

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