Verteidigung von Hauptangeklagtem in Lübcke-Prozess plädiert auf Totschlag

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Die Verteidigung des Hauptangeklagten im Lübcke-Prozess hat in ihrem Schlussvortrag auf Totschlag plädiert. „Stephan E. hat sich nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags schuldig gemacht“, sagte E.s Anwalt Mustafa Kaplan am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es lägen keine Mordmerkmale vor. Die Tat sei nicht heimtückisch gewesen, weil der frühere Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke zum Tatzeitpunkt zwar wehrlos, aber nicht arglos gewesen sei.

Lübcke habe sowohl E. als auch seinen Mitangeklagten Markus H. gesehen, als sie auf seine Terrasse gekommen seien, sagte Kaplan. Auch die Tatwaffe in E.s Hand habe er schon zu Beginn des Angriffs gesehen. „Er musste davon ausgehen, dass es sich um einen bewaffneten Angriff handelt“, sagte Kaplan.

E. habe bei dem tödlichen Schuss zudem nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sondern „im Irrglauben, im Allgemeininteresse zu handeln“. Die Tat habe kein egoistisches Motiv, weil es E. nicht darum gegangen sei, „für sich selbst Vorteile aus der Tat zu erlangen“.

Eine Strafforderung Kaplans wird für den Nachmittag erwartet. Ursprünglich war das Plädoyer für Donnerstag vergangener Woche geplant. Da es wegen eines rechtlichen Hinweises des Senats überarbeitet werden musste, wurde der Vortrag um eine Woche verschoben.

Der Prozess gegen E. und den Mitangeklagten H. hatte im Juni begonnen. E. ist neben dem Mord an Lübcke wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling im Januar 2016 angeklagt. H.s Verteidigung soll am Dienstag kommender Woche plädieren, die Urteilsverkündung ist für Donnerstag geplant.

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