Wie es um die Unternehmenshilfen der Bundesregierung in der Corona-Krise steht

Corona-Hilfsgelder
Corona-Hilfsgelder

Einer „Bazooka“ sollen die Corona-Hilfen der Bundesregierung gleichkommen – so zumindest das Versprechen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Die Sonderzahlungen an besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen sollen KfW-Kredite, Bürgschaften und Steuererleichterungen ergänzen. Doch sie kommen zu spät, gar nicht oder in enttäuschender Höhe an, kritisieren Wirtschaftsverbände. 

AUSSERORDENTLICHE HILFEN

Vom Corona-Lockdown betroffene Firmen, Selbstständige und auch Vereine sollen in Form der sogenannten November- und Dezember-Hilfen bis zu 75 Prozent ihrer Umsätze der beiden Vorjahresmonate als Zuschuss bekommen. Vorab können sie eine Abschlagszahlung von bis zu 50.000 Euro pro Monat erhalten, Soloselbstständige maximal 5000 Euro.

Insgesamt 15 Milliarden Euro sollen die Hilfen umfassen – bislang wurden laut Bundeswirtschaftsministerium aber nur Abschläge für die November-Hilfe in Höhe von 1,3 Milliarden Euro sowie Dezember-Abschläge in Höhe von 643 Millionen Euro ausgezahlt. 

Die überfällige Komplettauszahlung für November hatte sich bislang wegen der benötigten Software verzögert. Nach „letzten technischen Tests“ seien die technischen Voraussetzungen seit Dienstag gegeben, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Gezahlt werden demnach aber auch nun vorerst nur Zuschüsse bis zu einer Million Euro pro Unternehmen; der von der Bundesregierung vorgesehene Maximalbetrag von vier Millionen Euro muss von der EU-Kommission noch beihilferechtlich genehmigt werden.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN

Schon seit Juni gewährt der Bund kleinen und mittelständischen Unternehmen Fixkostenzuschüsse. Die ab Januar ausgeweitete Überbrückungshilfe III gilt nun vorerst bis Ende Juni dieses Jahres und für Unternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz. Sie sieht bis zu 500.000 Euro monatliche Beihilfe vor.

Der Veranstaltungsbranche sollen Ausfallkosten anstelle von Fixkosten angerechnet werden können. „Erste reguläre Auszahlungen werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen“, heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung zur dritten Version der Überbrückungshilfen. Abschlagszahlungen sollen noch im Januar fließen.

Das neue Programm umfasst auch eine Betriebskostenpauschale von maximal 5000 Euro für Soloselbstständige ohne Fixkosten. Doch die Anträge sind laut Finanzministerium „aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission“ noch gar nicht freigeschaltet.

BEANTRAGUNG

Sowohl die Überbrückungshilfe als auch die außerordentlichen Hilfen müssen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Unternehmen brauchen dafür zwingend einen sogenannten prüfenden Dritten: Das kann ein Steuerberater, Anwalt, Wirtschafts- oder Buchprüfer sein, der sich auf der Online-Plattform registrieren muss. Für die Novemberhilfe können Anträge noch bis Ende Januar gestellt werden, die Dezemberhilfe kann bis Ende März beantragt werden.

KRITIK

Firmen wie auch Steuerberater beklagen seit längerem eine komplizierte Beantragung und bürokratische Hürden. Der Verband der Familienunternehmer moniert „große Verunsicherung aufgrund der völligen Intransparenz beim Anmeldeverfahren und bei den Beihilfe-Bedingungen“. So sind direkt vom Corona-Lockdown oder stark von entsprechenden Umsatzeinbußen betroffene Unternehmen und Selbstständige zwar grundsätzlich förderberechtigt. Die genauen Bedingungen bleiben vielen Betroffenen aber unklar – und am Ende sind sie womöglich doch von den Corona-Hilfen ausgenommen.

So definiert die von der EU-Kommission im November genehmigte „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ die Überbrückungshilfen als „Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines Unternehmens in Höhe von bis zu drei Millionen Euro“ – demnach gäbe es nur bei Verlusten einen Zuschuss. Das sei für die Unternehmen „fatal“, sagte der Vizepräsident des Steuerberaterverbandes, Valentin Schmid, der „Augsburger Allgemeinen“. Nach „Handelsblatt“-Informationen könnten bisherige Anträge falsch sein und die Hilfen „zumindest für mittlere und größere Unternehmen deutlich geringer ausfallen als lange suggeriert“.

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