Die Bewährungsstrafe gegen einen ehemaligen SEK-Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern wegen Verstößen gegen die Waffengesetze ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Schwerin aus dem Jahr 2019. Erfolglos wollte die Staatsanwaltshaft eine schärfere Strafe erreichen. (Az: 6 StR 235/20)
Bei dem heute 50-jährigen früheren Polizisten der Spezialeinsatzkräfte (SEK) Mecklenburg-Vorpommerns waren 2017 und 2019 bei Hausdurchsuchungen insgesamt über 50.000 Schuss Munition und zahlreiche Waffen gefunden worden. Das Landgericht kam aber zu dem Ergebnis, dass dies überwiegend rechtmäßig war.
Der Besitz einer Maschinenpistole und eines Winchester-Gewehrs sowie von insgesamt 6500 Schuss Munition seien zwar illegal gewesen. Es sei jedoch nicht feststellbar gewesen, dass der ehemalige Polizist damit illegale Ziele verfolgt habe. Er habe sich zwar mit „Katastrophenszenarien“ beschäftigt, aber nicht auf eine solche Katastrophe hingearbeitet.
Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilte ihn das Landgericht im Dezember 2019 zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis auf Bewährung. Während der Angeklagte dies akzeptierte, wollte die Staatsanwalt eine härtere Strafe erreichen und rief daher den BGH an. Dieser bestätigte das Schweriner Urteil nun aber als fehlerfrei.