Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Versäumnisse bei Ausweisung und Erhalt von Naturschutzgebieten. „Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen“, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag. Berlin verstoße so teilweise seit mehr als zehn Jahren gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU.
Die Kommission hatte deshalb bereits 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. „Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden“ habe Brüssel seine Forderungen 2019 noch einmal unterstrichen. Seitdem habe Deutschland aber immer noch nicht ausreichend nachgebessert. „Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.“
Mittlerweile sei die Frist für die Umsetzung der Habitat-Richtlinie „in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen“, erklärte die Kommission weiter. Darüber hinaus sei es „in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis“ gewesen, keine oder keine messbaren Naturschutzziele für die einzelnen Gebiete festzulegen. „Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen.“
Im Fall einer Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof drohen hohe Strafzahlungen.