Bundestag beschließt 150 Euro Kinderbonus und Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags

150 Euro
150 Euro

Der Bundestag hat am Freitag weitere Corona-Hilfen beschlossen, die Familien und Firmen zugute kommen sollen. So wird in diesem Jahr ein Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Einen solchen Bonus hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben; damals betrug er 300 Euro.

Daneben beschloss der Bundestag auf Speisen in Gaststätten länger als zunächst geplant nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu erheben. Die Regelung wäre eigentlich Ende Juni ausgelaufen; sie wurde nun bis Ende 2022 verlängert. 

Unternehmen profitieren zudem von einer Ausweitung des sogenannten steuerlichen Verlustrücktrags, mit dem sie aktuelle Verluste mit früheren Gewinnen steuerlich verrechnen können. Hier wird der Höchstbetrag auf zehn Millionen Euro verdoppelt werden, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro.

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