Bundestag beschließt weitere Corona-Hilfen

Bundestag, Berlin
Bundestag, Berlin

Der Bundestag hat weitere Corona-Hilfen beschlossen, um die finanziellen Folgen der Pandemie abzufedern. Das Parlament stimmte am Freitag für ein Gesetzespaket, das einen Kinderbonus von 150 Euro sowie Hilfen für Gaststätten und Firmen vorsieht. Zudem brachte der Bundestag weitere Hilfen für Geringverdiener auf den Weg. Hartz-IV-Empfänger sollen eine Einmalzahlung von 150 Euro bekommen. Sozialverbände halten diese Unterstützung aber für unzureichend. 

Durch die Beschlüsse wird in diesem Jahr ein Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Einen solchen Bonus hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben; damals betrug er 300 Euro. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte dazu, der neue Kinderbonus trage dazu bei, Familien „Stabilität und Sicherheit“ zu geben. Dieser sei aber „nur ein Baustein zur Unterstützung der Familien“.

Weitere Unterstützung bekommt auch die Gastronomie, die besonders unter dem Corona-Lockdown leidet. Auf Speisen in Gaststätten soll länger als zunächst geplant nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent erhoben werden. Die Regelung wäre eigentlich Ende Juni ausgelaufen; sie wurde nun bis Ende 2022 verlängert. 

Unternehmen profitieren zudem von einer Ausweitung des sogenannten steuerlichen Verlustrücktrags, mit dem sie aktuelle Verluste mit früheren Gewinnen steuerlich verrechnen können. Hier wird der Höchstbetrag auf zehn Millionen Euro verdoppelt werden, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro.

Der Bundestag beschloss neben diesen Steuerhilfen auch das Sozialpaket III, das eine Einmalzahlung von 150 Euro für jede Empfängerin und jeden Empfänger von Grundsicherung vorsieht. Zudem wird der wegen der Coronakrise erleichterte Zugang zur staatlichen Grundsicherung verlängert – hier geht es vor allem um den Schutz der Ersparnisse von Anspruchsberechtigten. 

Das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedete Sozialpaket sieht außerdem vor, auch die Kostenerstattung von Mittagsverpflegung, die wegen der Schließung von Schulen und sozialen Einrichtungen entfällt, zu verlängern.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Maßnahmen. Das Sozialpaket könne für die „Vielzahl der Menschen das Risiko des sozialen Abstiegs vermindern“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Davon profitierten vor allem Hartz-IV-Bezieher wie etwa Soloselbständige und Beschäftigte in Kurzarbeit mit kleinem Verdienst. 

Eine Einmalzahlung von 150 Euro für Hartz-IV-Bezieher zum Ausgleich von zusätzlichen Kosten in der Corona-Pandemie wird allerdings von vielen Menschen als zu niedrig eingeschätzt. In einer Umfrage im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands nannten 54 Prozent der Teilnehmer diese Höhe unzureichend. 68 Prozent vertraten die Ansicht, dass Menschen mit geringen Einkommen in der Corona-Krise bisher insgesamt von der Bundesregierung nicht ausreichend unterstützt werden.

„Das Krisenmanagement der Bundesregierung ist ein armutspolitisches Trauerspiel“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider. „Die Einmalhilfe ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.“

Auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) forderte eine monatliche Sonderzahlung. Die Einmalzahlung bleibe „weit hinter den pandemiebedingt zusätzlich anfallenden Bedarfen der Betroffenen zurück“, erklärte AWO-Vorstandschef Jens Schubert. „Diese bestehen schon seit fast einem Jahr, ohne dass im Regelsatz dafür ausreichend Mittel vorgesehen sind.“

In der Erhebung ließ der Paritätische auch abfragen, wie viel Geld nach Ansicht der Teilnehmer ein alleinstehender Erwachsener im Monat benötigt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. 62 Prozent nannten demnach eine Summe von mehr als 446 Euro – dies ist der aktuelle Regelsatz in der Grundsicherung. Im Durchschnitt wurde das nötige Budget auf 573 Euro geschätzt.

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