Bundestag bringt weitere Unterstützung für Grundsicherungs-Empfänger auf den Weg

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Der Bundestag hat am Freitag weitere Hilfen für Bedürftige in der Corona-Pandemie beschlossen. Das vom Arbeitsministerium eingebrachte Sozialpaket III sieht eine Einmalzahlung von 150 Euro für jede Empfängerin und jeden Empfänger von Grundsicherung vor. Zudem wird der wegen der Coronakrise erleichterte Zugang zur staatlichen Grundsicherung verlängert – hier geht es vor allem um den Schutz der Ersparnisse von Anspruchsberechtigten. 

Das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedete Sozialpaket sieht außerdem vor, auch die Kostenerstattung von Mittagsverpflegung, die wegen der Schließung von Schulen und sozialen Einrichtungen entfällt, zu verlängern.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Maßnahmen. Das Sozialpaket könne für die „Vielzahl der Menschen das Risiko des sozialen Abstiegs vermindern“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Davon profitierten vor allem Hartz-IV-Bezieher wie etwa Soloselbständige und Beschäftigte in Kurzarbeit mit kleinem Verdienst. 

Sie hätte sich allerdings gewünscht, dass alle Geringverdienenden einen Zuschlag von 150 Euro bekommen, erklärte Piel. Sie warf CDU und CSU vor, dies verhindert zu haben.

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