Bundestag tilgt „Reichsregierung“ aus Gesetzestext

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Der Bundestag hat am Donnerstag eine Neufassung des mehr als 80 Jahre alten Gesetzes zur Namensänderung beschlossen, um Begriffe aus der Zeit des Deutschen Reichs zu tilgen. Der bislang gültige Gesetzestext enthielt immer noch Begriffe wie „Reichsregierung“, „Reichsminister des Innern“ und „Deutsches Reich“. Dies seien „überholte sprachliche Bezüge“, die nun in der Neufassung „bereinigt“ und durch moderne Begriffe ersetzt würden, heißt es in der nun angenommenen Gesetzesvorlage.

Das Namensänderungsgesetz war unter der nationalsozialistischen Diktatur im Januar 1938 beschlossen worden. Nach Gründung der Bundesrepublik wurde es Bundesrecht und galt als solches fort. Die überholten Begriffe blieben enthalten.

Der nun beschlossenen „sprachlichen Bereinigung“ des Gesetzes komme „hohe Symbolkraft“ zu, erklärte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU). Der bislang gültige Gesetzestext habe „sprachliche Relikte“ enthalten, „die den Eindruck erwecken könnten, das Deutsche Reich wäre ein nach wie vor existierender Staat“.

Frei verwies darauf, dass das Gesetz von den Nationalsozialisten beschlossen worden sei und dabei auch „antisemitisch motiviert“ gewesen sei. „Dies ist nicht nur für Jüdinnen und Juden eine Zumutung, die wir nun endlich beseitigen“, erklärte Frei. „Gerade in Zeiten des wieder erstarkenden Judenhasses und der wachsenden Bedrohung durch Rechtsextremisten setzen wir ein klares Zeichen, dass diese Begriffe im Namensrecht nichts mehr zu suchen haben.“

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