Eine Jubiläumssitzung mit viel Arbeitsroutine – Bundesrat billigt auf 1000. Tagung neues Elterngeld und längere Frist bei Insolvenz

Bundesrat (über cozmo news)
Bundesrat (über cozmo news)

Zu seiner 1000. Sitzung ist am Freitag der Bundesrat zusammengetreten. Abseits der Feierlichkeiten gab es aber viel Arbeitsroutine – die Länderkammer hatte ein stattliches Pensum mit 81 Tagesordnungspunkten abzuarbeiten.

Jubiläum der Länderkammer:

Der Bundesrat kennt keine Legislaturperioden und gilt daher als „ewiges Verfassungsorgan“. So kommt die stattliche Zahl von 1000 Sitzungen zusammen – seit der ersten Zusammenkunft im Jahr 1949. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lobte den Bundesrat in seiner Ansprache als Instrument zur „Machtbegrenzung“ sowie als „verfassungspraktischen Alleskönner“. Mit Blick auf die Corona-Pandemie warnte er vor einem „Schwarzer-Peter-Spiel“ der staatlichen Ebenen. 

Flexibleres Elterngeld: 

Die während des Bezugs zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden ausgeweitet. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern ist künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden möglich und wird zudem vereinfacht. Verbesserungen gibt es zudem für Eltern von Frühchen. Eltern bekommen jeweils einen weiteren Monat Elterngeld, wenn die Kinder mindestens sechs, acht, zwölf oder sechzehn Wochen zu früh geboren wurden. 

Ein neues Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, müssen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. 

Das Gesetz enthält auch Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Eltern durch die Pandemie keine Nachteile beim Bezug von Elterngeld und Partnerschaftsbonus entstehen, etwa, weil sie Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld erhalten. 

Notfallsanitäter: 

Sie haben bei ihren Einsätzen künftig mehr Rechtssicherheit: Sie dürfen auch schon vor Eintreffen eines Notarztes am Unfallort bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patienten vornehmen. Voraussetzung ist, dass Lebensgefahr besteht oder schwere Folgeschäden drohen. 

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: 

Unternehmen, die staatliche Hilfen zur Abmilderung der Corona-Folgen erwarten können, müssen vorerst weiter keinen Insolvenzantrag stellen. Der Bundesrat verlängerte die ursprünglich nur bis Ende Januar 2021 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nochmals bis zum 30. April 2021. 

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge auf Unterstützung zwischen dem 1. November 2020 und dem 28. Februar 2021 gestellt wurden. Die Neureglung verlängert zudem die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch den Steuerberater um ein halbes Jahr: Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis Ende August 2021 statt wie sonst üblich Ende Februar. 

Stromleitungen:

Stromleitungen mit Höchstspannung können künftig schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag Ende Januar beschlossenes Gesetz, das die Voraussetzung für die schnellere Realisierung entsprechender Vorhaben schafft. Dafür werden per Gesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt.

Bestandsdaten: 

Das umstrittene Gesetz zur Auskunft über Bestandsdaten bei Telekommunikationsbetreibern hat der Bundesrat vorerst gestoppt. Es geht darum, inwieweit die Behörden Kundendaten etwa von Internet-Anbietern bekommen können. Die Neuregelung sollte auch die Voraussetzung dafür schaffen, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Hass und Kriminalität in Kraft treten und angewandt werden kann. Dies geschieht nun zunächst nicht. Eine Einigung kann jetzt im Vermittlungsausschuss gesucht werden.

Altersversorgung jüdischer Kontingentflüchtlinge:

Weil die Flüchtlinge aus der früheren Sowjetunion häufig unter Altersarmut leiden, setzt sich der Bundesrat für eine bessere Versorgung ein. Er regt dafür eine „Fondslösung“ an. Eine andere Möglichkeit sieht die Länderkammer darin, zumindest das Fremdrentengesetz zu ändern, um eine Gleichstellung der jüdischen Zuwanderer mit den Spätaussiedlern zu erreichen. 

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