Epidemische Lage von nationaler Tragweite soll mindestens bis Juni gelten

Bundestag/Reichstag
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Die im März vergangenen Jahres vom Bundestag festgestellte epidemische Notlage von nationaler Tragweite soll mindestens bis Juni verlängert werden. In einem AFP am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Regelung gelte weiter; der Bundestag müsse mindestens alle drei Monate über die Fortdauer erneut entscheiden. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite räumt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Recht ein, Verordnungen zu erlassen – etwa für das Testen, das Impfen oder das Einreisen.

Der Bundestag hatte die epidemische Lage erstmals Ende März 2020 für ein Jahr festgestellt, Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Deshalb würde die Regelung ohne neuen Beschluss auslaufen. Das neue Gesetz soll voraussichtlich bereits in der kommenden Woche im Bundestag beraten werden.

„Die Pandemie wird Ende März nicht vorbei sein“, sagte Spahn am Dienstag. „Damit die zahlreichen finanziellen Hilfen und flexibilisierten Regelungen für Pflege und Gesundheit weiter bestehen können, müssen sie gesetzlich verlängert werden.“ 

Diese seien wie die Test-Verordnung und die Impf-Verordnung an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft, sagte Spahn. „Daher haben wir auf Bitten der Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet“, so der Minister. Nur der Bundestag könne die Ausnahmelage jeweils feststellen und beenden. „Das muss so sein und wird so bleiben“, betonte er. 

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