EuGH weist Berufungsklage von Ex-EU-Kommissar Dalli zurück

Europäischer Gerichtshof
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Der frühere EU-Gesundheitskommissar John Dalli ist in dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit um seinen Rücktritt aus der Kommission ein weiteres Mal mit einer Schadenersatzklage gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies am Donnerstag die Berufungsklage Dallis in allen sieben Punkten zurück. (Az. C-615/19 P)

Sechs Punkte bezogen sich auf das Verhalten der Antibetrugsbehörde Olaf, der siebte auf die Beschlüsse des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu einem Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Kommission und dem angeblichen Schaden sowie auf die Frage, ob Dalli tatsächlich ein Schaden entstand. Dalli forderte Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro.

Die Kommission hatte im Herbst 2012 den sofortigen Rücktritt des Maltesers im Zuge einer Korruptionsaffäre bekannt gegeben. Mit einer ersten Klage wegen seiner angeblich ungerechtfertigten Entlassung scheiterte Dalli bereits vor dem EuG und dem EuGH. Im April 2016 entschied der EuGH, Dalli sei nach den Vorwürfen in der Korruptionsaffäre selbst zurückgetreten und nicht dazu gezwungen worden.

Daraufhin zog Dalli mit einer Schadenersatzklage erneut vor das EU-Gericht. Die Luxemburger Richter wiesen im Juni 2019 aber alle von ihm gegen die Kommission und die Antibetrugsbehörde erhobenen Vorwürfe zurück. Der frühere Kommissar habe kein rechtswidriges Verhalten nachgewiesen. Er habe auch nicht dargelegt, dass überhaupt ein Schaden vorliege. Daraufhin legte Dalli wieder Rechtsmittel beim EuGH ein.

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