Eventim bringt Corona-Impfung als Voraussetzung für Konzertbesuche ins Spiel

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Zum Konzert nur noch mit Corona-Impfung – diese Möglichkeit hat der Ticketverkäufer CTS Eventim ins Spiel gebracht. Sobald sich jeder impfen lassen könne, solle es möglich sein, „eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen“, sagte Vorstandschef Klaus-Peter Schulenberg der „Wirtschaftswoche“. Der Showveranstalter S-Promotion lehnte den Vorstoß am Mittwoch ab. Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wären solche Regelungen aber durchaus denkbar. 

Schulenbergs Aussage bezog sich auf einen Zeitpunkt, „wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann“. Dann sollten „privatwirtschaftliche Veranstalter“ die Möglichkeit haben, nur Geimpfte zu einer Veranstaltung zuzulassen. CTS Eventim habe bereits die technischen Voraussetzungen geschaffen: „Wir haben unsere Systeme so eingerichtet, dass sie auch Impfausweise lesen können.“

Er verstehe, wenn Menschen wegen einer Impfung Bedenken hätten, sagte Schulenberg der „Wirtschaftswoche“. „Aber wenn man sieht, wie nun weltweit ohne relevante Nebenwirkungen geimpft wird, dann ist zu hoffen, dass diese Skepsis auch bald schwinden wird.“ 

Nach den Plänen der Regierung sollen bis zum Ende des Sommers alle Bundesbürger die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen. In Schleswig-Holstein organisiert auch CTS Eventim die Vergabe von Impfterminen. Mit anderen Bundesländern gebe es Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit in der Zukunft, wenn mehr Impfstoff zur Verfügung stehe, sagte Schulenberg. „Je schneller die Bevölkerung geimpft ist, desto schneller können auch Veranstaltungen wieder stattfinden.“

Der Veranstalter S-Promotion hält nichts von dem Eventim-Vorschlag. Es handele sich um eine „Impfpflicht für Konzertbesucher“, erklärte das Unternehmen. Dies sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. „Wir distanzieren uns ganz klar von dieser absurden Idee“, erklärte Geschäftsführer Stefan Schornstein.

Justizministerin Lambrecht sagte allerdings den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Donnerstagsausgaben), Privatunternehmen dürften im Grundsatz selbst bestimmen, mit wem sie Geschäfte machen möchten. „Juristen sprechen hier vom Grundsatz der Privatautonomie.“

Wenn zum Beispiel die Restaurants wieder öffnen dürften „und ein Restaurantinhaber dann ein Angebot nur für Geimpfte machen möchte, wird man ihm dies nach geltender Rechtslage schwerlich untersagen können“, erläuterte Lambrecht. Es mache einen großen Unterschied, ob der Staat Grundrechte einschränken müsse oder ob „Private Angebote für bestimmte Personengruppen machen möchten“.

Die Ministerin betonte zugleich, dass es anfangs nicht genügend geimpfte Menschen geben werde, „dass sich solche Unterscheidungen für die Wirtschaft lohnen würden“. Und je weiter die Impfungen voranschritten, „desto eher werden wir alle zur Normalität zurückkehren können“. Es gehe also nur um „einen relativ kurzen Übergangszeitraum“, fügte Lambrecht hinzu.

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