Ex-Verteidigungsminister Jung begrüßt Urteil zu Kundus

Franz Josef Jung - Bild: Martin Kraft, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Franz Josef Jung - Bild: Martin Kraft, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Der frühere Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum Nato-Luftangriff im afghanischen Kundus im September 2009 begrüßt. „Ich halte die Entscheidung für richtig und zutreffend, und ich bin dankbar, dass das Gericht so entschieden hat“, sagte Jung am Dienstag den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Er sehe damit seine Haltung zu dem damaligen Geschehen bestätigt.

Jung war Bundesverteidigungsminister zum Zeitpunkt des Angriffs, bei dem nach unterschiedlichen Angaben zwischen 90 und mehr als 140 Menschen getötet wurden. Zwar seien in jener Nacht „leider Gottes Opfer zu beklagen“ gewesen, sagte er nun den RND-Zeitungen. Die Entscheidung für den Angriff sei jedoch aus damaliger Sicht begründet gewesen.

Hintergrund des von dem Bundeswehr-Oberst Georg Klein veranlassten Nato-Luftangriffs war die Kaperung zweier Tanklaster durch Taliban-Kämpfer nahe dem deutschen Feldlager gewesen. Klein befürchtete nach eigenen Angaben, dass die Fahrzeuge als rollende Bomben gegen das Feldlager eingesetzt werden könnten.

Bei dem Angriff starben jedoch auch zahlreiche Zivilisten, darunter zwei Söhne des Mannes, der nun vor dem EGMR klagte. Sein Ziel war insbesondere, eine höhere Entschädigung zu bekommen als die von der Bundesregierung bislang als „humanitäre Hilfsleistung“ gezahlten 5000 Dollar pro Person.

Der EGMR entlastete mit seiner Entscheidung Deutschland im Verfahren um den Nato-Luftangriff. Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu dem Angriff seien ausreichend gewesen, Deutschland habe nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilten die Straßburger Richter.

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