Familie Lübcke legt Revision gegen Urteil im Mordprozess ein

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)
Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Knapp eine Woche nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Familie des Getöteten Revision eingelegt. Ziel sei es, den Freispruch für den Mitangeklagten Markus H. aufzuheben, teilte der Sprecher der Familie, Dirk Metz, am Mittwoch mit. Die Nebenklage sei der Auffassung, dass H. den Hauptangeklagten Stephan E. unter anderem durch manipulative psychische Beihilfe unterstützt habe.

Zahlreiche Indizien sprächen dafür, dass E. die Wahrheit gesagt habe und H. am Tatabend mit am Tatort gewesen sei. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main habe mehrere Anträge der Hinterbliebenen zu Schmauchspuren und Schützenposition abgelehnt.

„Insoweit kommen aus Sicht der Nebenklage sowohl Verfahrensfehler in Betracht als auch materiell-rechtliche Fehler“, erklärte Metz. Diese könnten erst nach Analyse der schriftlichen Urteilsgründe näher formuliert werden. Zuvor hatten bereits E., H. und die Bundesanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt, wie eine OLG-Sprecherin mitteilte.

Der Mordprozess gegen E. und H. war am vergangenen Donnerstag zu Ende gegangen. E. erhielt die Höchststrafe. Das Gericht verhängte lebenslange Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung behielten die Richter vor.

Zugleich sprach das OLG E. vom Vorwurf des versuchten Mordes an einem irakischen Asylbewerber im Januar 2016 frei. H. wurde vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen, erhielt aber eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

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